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Gast
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1) Welche stat.Nachweise müssen geführt werden ?<br />
2) Welche kostengünstige Vorgangsweisen gibt es ?<br /> <br /> Vielen Dank für eure Unterstützung. |
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Hallo!<br />
<br /> Erforderliche Nachweise: wie für eine Stützmauer (Kippen, Grundbruch, Gleiten, Sohlpressung)<br /> <br /> Wirtschaftliche Vorgehensweise: hängt ganz vom Projekt ab. bei untergeordneten bauwerken, sparsamen baustellen bzw. geringen untefangungshöhen (bis ca. max 2,5 Meter) wird die abschnittsweise unterfangung gemäß din 4123 gewählt. <br /> <br /> ansonsten kann mit hdbv (=hdi = Hochdruckinjektionsverfahren) gearbeitet werden, die bei großen unterfangungstiefen auch geankert werden kann/muss.<br /> <br /> ich hoffe geholen zu haben<br /> <br /> julia |
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Ich finde 2.50 m ist keine geringe Unterfangungshöhe mehr??? Die DIN 4123 bzw. das Grundbautaschenbuch liefert gute Anhaltswerte für Abfangungen. Von HDI rate ich immer ab, da der Preis dafür sehr hoch (schon die Baustelleneinrichtung kostet einiges) und die Wirksamkeit der Maßnahme nachträglich schwer prüfbar ist bzw. mit weiteren Kosten verbunden ist. HDI ist nur bei Böden möglich, welche eine entsprechende Kornverteilung besitzen und den Zementleim auch aufnehmen können. Ein Baugrunduntersuchung ist also im Vorfeld auch erforderlich. Versuche es immer erst mit traditionellen Verfahren (streifenweises Abfangen mit Stampfbeton etc.).<br />
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Es ist schon richtig, dass eine HDBV bedeutsam teurer ist, aber in sehr vielen Fällen, ist eine HDBV die einzige Möglichkeit, die sich rechnerisch überhaupt nachweisen lässt. Eine Unterfangung, die von den Vorgaben der DIN 4123 abweicht, muss rechnerisch nachgewiesen werden und das ist oft fast nicht möglich. Schließlich kann ich mit abschnittsweisem Unterfangen zwei Dinge nicht machen: (1) schrittweise Ausheben mit Ankern und (2) eine Unterfangungskörper herstellen, der breiter als die Fundamentsohle ist.<br />
<br /> Lg, Julia |
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So isses, wie Julia sagt: Und dann kommen noch höhere Setzungen hinzu
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