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Gast
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Geschätzte Kollegen,<br />
zwischen Prüfingenieur und Ersteller der statisch-konstruktiven Unterlagen gibt es immer wieder Uneinigkeit, auch über die Sicherheit, die einer Treppengeländerbemessung zugrunde zu legen ist.<br /> Ich könnte mir vorstellen, daß der alte LF HZ oder der LF S (bei 0,5 KN/m Horizontallast am Handlauf) ausreichend ist, gleichbedeutend mit einer reduzierten Sicherheit von 1,1?<br /> Weiß Jemand Genaueres?<br /> |
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Hallo Peter,<br />
<br /> ich denke die Horizontallast für Treppen- und Balkongeländer ist nicht mit abgeminderten Sicherheiten zulässig. Mir liegt zwar nicht die alte Stahlbaunorm vor (wg. LF HZ usw.) aber wenn man die Holzbaunorm 1052, Abs. 6.2, zugrunde legt ist klar definiert was eine Zusatzlast ist. Die Horizontallast aus Personen wäre in diesem Fall eine Zusatzlast, aber es gibt dann immer noch folgende Einschränkung: "Wird ein Bauteil, abgesehen von seiner Eigenlast, nur durch Zusatzlasten beansprucht, so gilt die größte davon als Hauptlast". Somit ist die Horizontallast am Geländer eine Hauptlast und es dürfen keine höheren Spannungen zugelassen werden. Aber es gibt ja die verschiedensten Nachweismethoden für z.B. Stahlgeländerpfosten (Elastisch-Plastisch). Ich hoffe dir geholfen zu haben.<br /> Gruß<br /> Stefan<br /> |
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komisch, über das problem grübel ich auch grad, bei mir geht´s um eine sanierung.<br />
am liebsten würde ich´s halten, wie die architekten: "ich schulde nur den erfolg" - nicht sicherheit, sondern tragfähigkeit ...<br /> wer zu fest dagegenspringt, ist selber schuld <br /> <br /> nach der noch gültigen lastnorm dürfen stahlteile zur aufnahme von horizotalstössen mit verminderter (1/1,7-facher) sicherheit bemessen werden - von e. analogen reduktion der sicherheit bei geländern steht nix da - also auch nach din 1055 ist das "LF H".<br /> das passt doch wunderbar zur antwort von stefan <br /> <br /> wenn man sich geländerkonstruktionen und deren befestigungen ) ansieht, bekommt man doch eh schon angst...<br /> gebrauchstauglichkeitsnachweise muss man nicht führen - aber dann auch noch die sicherheit der tragfähigkeit reduzieren? besser nicht ... |
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Dem kann ich mich nur anschließen. Die Stahlbaunorm regelt Beanspruchungen und Beanspruchbarkeiten ganz eindeutig.<br />
Im übrigen sei daran erinnert, daß i.a. ein Geländer eine absturzsichernde Funktion übernimmt. Daher sollte man auch die ETB-Richtlinie "Bauteile, die gegen Absturz sichern" beachten.<br /> <br /> Viele Grüsse<br /> P. Janßen |
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DIN 1055 T3, Abschn. 7.4. Aber sind dort nicht andere Stöße gemeint ( "An Straßen", "Bei Tankstellen", ...) ???
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ja, genau. und nur in diesen fällen darf abgemindert werden, nicht bei geländern.<br />
<br /> um es auf den punkt zu bringen: h-last im stahlbau mit 1,5-fachen sicherheitsbeiwert - wie im geländerprogramm von hilti. |
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