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ohne Thema 11 Nov 2003 08:54 #1186

  • Claus
  • Clauss Avatar Autor
Hallo,<br />
ich bin Statiker und habe volgendes Problem:<br />
<br />
Ein Unternehmer gibt mir einen mündlichen Auftrag für die Erstellung einer Statik (August 2002). Es wird mündlich vereinbart, daß die Zahlung beim Verkauf des Hauses erfolgt. Diese Vereinbarung wird einseitig vom Unternehmer schriftlich bestätigt.<br />
<br />
Die Statik wird von mir erstellt und in meiner Rechnung wird schriftlich das Zahlungsziel bestätigt mit dem Zusatz "sollte das Haus nicht bis Ende 2003 verkauft sein, ist die Rechnung bis spätestens 10.01.2003" zu zahlen.<br />
<br />
Der Unternehmer zahlt natürlich auch nicht am 10.01. und auch nicht bis heute.<br />
<br />
Das kuriose ist, daß das Haus schon 1996 ohne Baugenehmigung erstellt wrude und ich eigentlich eine Statik für ein erstelltes Haus gerechnet habe.<br />
<br />
Jetzt wurde mir vom Bauamt mitgeteilt, daß ich die Statik zurückziehen kann um somit den Unternehmer unter Druck zu setzen.<br />
Der Unternehmer sagt aber, daß er dies nicht zulasse und rechtliche Schritte einleiten will, wenn ich die Statik zurück ziehe.<br />
<br />
Was kann ich machen ?<br />
Am liebsten wäre mir ein Rückzug der Statik beim Bauamt. Welches auch bauamtsrechlich abgesichert wäre. Kann der Unternehmer gegen mich rechtlich vorgehen ?<br />
<br />
Gruß Claus

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Rückname der Statik beim Bauamt ????? 11 Nov 2003 08:55 #1187

  • Claus
  • Clauss Avatar Autor
Schuldigung...<br />
in der Aufregung habe ich ein "Thema" vergessen.

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Re: Rückname der Statik beim Bauamt ????? 11 Nov 2003 09:21 #1189

  • Ralf
  • Ralfs Avatar Autor
das Thema gab es vor kurzer Zeit schon mal. Da ging es auch um "nichtzahlende Kunden", am besten mal bei "älteren Nachrichten" zurückblättern.

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Re: ohne Thema 11 Nov 2003 17:25 #1188

  • P. Böhm
  • P. Böhms Avatar Autor
Moin, Moin,<br />
<br />
ob der Unternehmer tatsächlich eine rechtliche Handhabe hat kann Dir leider nur ein Rechtsanwalt (o.ä.) sagen.<br />
Aber es klingt irgendwie witzig, daß derjenige der sich im Verzug befindet Dir droht rechtliche Schritte einzuleiten. Wenn Du mit dem Bauamt schon gesprochen hast und es "mitzieht" frag doch dort mal nach ob die schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht haben.

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