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Nachweise bei Umnutzung 17 Jun 2005 07:53 #9822

Hallo zusammen,

Ich habe im vorigen Jahr einen bestehenden Stahlhallenkomplex mit bestehenden Sozial,- und Büroräumen innen leicht umgebaut. z.b. weitere Büroräume eingebaut.
Das Bauamt verlangt nun einen Wärme,- und Schallschutznachweis. Die Aussenhülle haben wir nicht geändert. Ist natürlich auch alles nicht gedämmt.
Welche Nachweise kann ich in diesem Fall aufstellen??
Gibt es Literaur oder Hinweise bei welcher Art von Umnutzung Nachweise aufzustellen sind. In diesem Fall im Bestand Lagerhalle mit Betriebs,- und Sozialräumen, und dann Umnutzung in eine Lagerhalle mit Büro und Werkstatt für Reifenmontage.
Brauche wirklich Hilfe.
Gruß
Andreas
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ReNachweise bei Umnutzung 17 Jun 2005 12:11 #9827

Hallo,
habe zwar meinen ENEV-Ordner nicht zur Hand, glaube aber, daß bei Zunahme des beheizten Raumes bis 50 cbm Bauteilnachweise genügen, darüber müsste das gesamte bebeheizte Volumen (Aufenthaltsräume) nach den Verfahren der ENEV nachgewiesen werden.
Gruß Wolfgang

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ReNachweise bei Umnutzung 19 Jun 2005 14:40 #9848

  • MarcoHerzog
  • MarcoHerzogs Avatar
Hallo zusammen,

ich sehe die ganze Sache folgendermaßen:

Es handelt sich im Ursprung um eine Lagerhalle mit Sozialräumen. Hierbei handelt es sich um zwei unterschiedlich beheizte Bereiche (Lagerhalle entweder gar nicht beheizt oder mit niedrigen Innentemperaturen / Sozialräume mit normalen Innentemperaturen).
Nach der Umnutzung handelt es sich um eine Lagerhalle (unbeheitz oder mit niedrigen Innentemperaturen) und um Sozialräume (normale Innentemperaturen), sowie um eine Werkstatt (niedrige Innentemperaturen)

Die unterschiedlich beheizten Bereiche sind getrennt voneinander zu betrachten:
1. Lagerhalle
Die eigentliche Nutzung ändert sich nicht.
gem. §8 EnEV "änderung von Gebäuden" ist ein Nachweis nur dann erforderlich,
wenn änderungen an der Fassade eine Fläche von mehr als 20% betreffen.
Der Nachweis kann über das "Bauteilverfahren" gem. Anhang 3 Tabelle 1 erfolgen.
2. Werkstatt (Nutzungsänderung)
Ist die alte Lagerhalle nicht beheizt, so ändert sich für den Bereich der
Werkstatt die Art der Beheizung. Je nach Größe denke ich kann man wie unter
Punkt 3 beschrieben verfahren.
3. Sozialräume (erweitert)
Für Erweiterungen des beheizten Gebäudevolumens kleiner gleich 100m³ kann
auch hier das "Bauteilverfahren" nach Anhang 3 Tabelle 1 zur Anwendung kommen.
(vgl. §7 EnEV "Gebäude mit geringem Volumen")
Dabei sind nur die Bauteile der Erweiterung nachzuweisen.
Ist die Erweiterung größer als 100m³ ist für den gesamten Gebäudeteil (Sozial-
räume) ein Nachweis nach EnEV (Jahresprimärenergiebedarf und Transmissions-
wärmeverlust) zu führen.
Ich bin mir im Moment nicht ganz sicher, werde es aber die Tage noch einmal nach-schauen, aber es gibt noch einen Nachweis für Anbauten mit Verwendung der Heiz-
ungsanlage des Bestandes. Hierbei braucht nur der Transmissionswärmeverlust für die Erweiterung nachgewiesen werden.

Wichtig ist also nur die verschiedenen Bereiche voneinander getrennt zu betrachten (wegen unterschiedlicher Beheizung).

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Gruß Marco


Dipl.-Ing. Marco Herzog
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ReNachweise bei Umnutzung 24 Jun 2005 05:59 #9899

Hallo Andreas,

wollte nur mal fragen, ob es mit dem Nachweis geklappt hat.
Wie bist Du nun vorgegangen??

Gruß
Marco
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ReNachweise bei Umnutzung 24 Jun 2005 10:43 #9907

Hallo Marco,

ich habe jetzt tatsächlich nur den Bürotrakt nachgewiesen.
Gott sei Dank hatten wir konstruktiv den Bereich auch (erstmal) "warm eingepackt"
Wände zur niedrig beheitzten Halle muss ich jetzt noch mit Tektalan versehen.
Nachweis, nach §3 Abs. 3, kam sonst nicht hin

Gruß
Andreas
..

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ReNachweise bei Umnutzung 27 Jun 2005 05:32 #9921

Hallo Andreas,

gut das es soweit geklappt hat!!
Aber kurze Aufklärung: Was ist Tektalan??
Material, Baustoffeigenschaften, Kosten????

Gruß
Marco
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