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Schallschutz 08 Jun 2005 13:42 #9735

  • MarcoHerzog
  • MarcoHerzogs Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 224
Hallo liebe Berufskollegen,

wer kann mir sagen, inwieweit die VDI 4100 verbindlich anzuwenden ist.
Seit wann reichen die Werte nach DIN nicht mehr aus???
Wo kann ich ggf. den Text der VDI 4100 kostenlos erhalten???

Liebe Grüße

Marco
Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c
26676 Barßel
Tel.: 04499 / 918769
Mobil: 0174 / 4280227
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ReSchallschutz 09 Jun 2005 05:50 #9739

hi,

garnicht, ausser, 4100 wurde vereinbart

s.o.

die wesentlichen anforderungen sind in der sekundärliteratur zusammengefasst:
www.google.de/search?hl=de&q=4109+4100+schallschutz&meta=

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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ReSchallschutz 09 Jun 2005 07:23 #9741

  • MarcoHerzog
  • MarcoHerzogs Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 224
Hallo Markus,

danke für die schnelle Antwort!
Wo steht denn geschrieben, dass VDI 4100 gesondert zu vereinbaren
ist?? Ich müsste einen Gutachter hiervon überzeugen!!
Vielen Dank auch für den Link.

Gruß
Marco
Dipl.-Ing. Marco Herzog
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ReSchallschutz 09 Jun 2005 13:44 #9746

Hallo zusammen,

Vorsicht Marco,
Wenn nichts vereinbart wurde gilt zivilrechtlich der Stand der Technik also ein erhöhter Standart
Damit ist dann minimal das Beiblatt 2 der DIN also der erhöhte Schallschutz nachzuweisen.
Wenn du in deinem Nachweis nicht ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht hast, das du nur den bauaufsichtlich geforderten Nachweis nach Beiblatt 1 nachzuweisen hattest, hast du meiner Ansicht nach ein Problem.
Gruß
Andreas
..

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ReSchallschutz 14 Jun 2005 08:40 #9782

hi,

ja, stimmt, tendenziell gilt durch "juristenlogik" erhöhter schallschutz. wer dafür verantwortlich ist, ist wieder ein anderes problem, aber, wenn vom "planungsführenden" architekten keine angaben kommen, wird sich wohl der ersteller der schallschutznachweise etwas einfallen lassen müssen.

in e. alten quelle (link nicht mehr aktiv) von poroton hiess es:

--- snip ---
Rechtsprechung

DIN 4109

Die alte DIN 4109 enthielt neben den Mindestanforderungen auch Werte für einen erhöhten Schallschutz. Das führte oft zu Rechtsstreitigkeiten darüber, in welchen Fällen die erhöhten Anforderungen geschuldet werden. Um dem künftig zu entgehen, wurden in der Neufassung von 1989 die erhöhten Anforderungen gegenüber dem fremden Wohn und Arbeitsbereich als "Vorschläge für den erhöhten Schallschutz" in einem nicht bauaufsichtlich eingeführten Beiblatt 2 zur Norm aufgeführt. Sie sind damit nicht Bestandteil der Norm und bedürfen eines privatrechtlichen Vertrages. In der Rechtsprechung werden die erhöhten Schallschutzanforderungen jedoch häufig als "Stand der Technik" gefordert. Es empfiehlt sich daher, Bauherren, Käufern und Mietern schriftlich den zu erwartenden Schallschutz mitzuteilen.


VDI Richtlinie 4100

Als Stand der Technik beziehen sich Gutachter häufig auf die VDI Richtlinie 4100 -Schallschutz im Hochbau. Sie empfiehlt für den Schallschutz z.T. Dämmwerte, die über die Empfehlungen der Norm weit hinausgehen (Schallschutzklasse III).

Um zu verhindern, daß die Rechtsprechung sie als "Stand der Technik" bezeichnet, haben die obersten Bauaufsichtsbehörden verschiedener Bundesländer in Rundschreiben darauf hingewiesen, daß diese VDI-Richtlinie nicht bauaufsichtlich eingeführt wird. Ihre Anwendung erfordert eine vertragliche Vereinbarung.
--- snip ---

ähnlich in
www.schallschutzkontor.de/Aktuelle_Seite...eitrag_vdi_4100.html
www2.lfu.baden-wuerttemberg.de/lfu/abt3/laerm/kap-15.htm

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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ReSchallschutz 14 Jun 2005 14:47 #9789

Hallo zusammen,

der Link zur VDI-Richtlinie war interresant.
Aber wie schaut es denn nun aus mit erhöhtem Schallschutz.
Meiner Meinung nach schulden wir dem Bauherren mindestens das Beiblatt 2, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Und das ist schon schwer genug hinzubekommen. Da hat der kollege Herzog schon ein Problem bei einer normalen Trennwand aus zwei KS-Schalen und 4cm Fuge wenn er noch über Flankenübertragung etc nachdenken muss.
Wie handhabt ihr das ?? (Gibt es bei euch noch 16cm dicke Decken oder 24er Trennwände im MFH-Bau)
Gruß
Andreas
..

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