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Hallo Kollegen,
ich bin auf der Suche nach einem Hinweis aus dem Buch "EnEV Energieeinsparverordnung - Handbuch für die planerische Umsetzung" aus dem Wingen Verlag Essen. Verfasser sind Horst-P. Schettler-Köhler und Christian Sperber. Und zwar wurde mir mitgeteilt das im §7 nicht die Kubatur mit 100m³ gemeint wäre sondern eine Fläche von 100m² (Volumen also ca.300m³) und dieses in diesem Buch begründet würde. Da der Verfasser maßgeblich an der Verordnung beteiligt ist, gilt es auch bei den Bauaufsichten als ausreichend nur die Werte in der Tabelle 1 im Anhang 3 zu erreichen , da die Begründung über die Wirtschaftlichkeit erfolgen soll. Es wäre sehr nett wenn jemand mir diese Seiten zusenden könnte, meine Faxnummer lautet : 01212 / 510716159. Sollte im Buch dieses aber nicht stehen wäre es gut es hier kund zu tun, da viele dieses "Problem" haben und bewältigen möchten. Vielen Dank Stefan |
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hallo,
da es sich bei dem §7 um "gebäude mit geringen volumen" handelt, kann ich mir nicht vorstellen , daß es sich um m^2 handel soll. ich bin im besitz derBauONW ( auch vom wingen verlag) , dort steht auch m^3 unter §7 (56. erg. lf 3 / 2005). ein gebäude mit 100 m^2 grundriss würde ich nicht als "gering" bezeichnen. wer hat das denn mitgeteilt? Klaus M |
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