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Gast
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Liebe Kollegen,
weiß jemand aus dem Kopf, wie es in NRW mit der Aufstellung von EnEV-Nachweisen für Einfamilienhäuser geregelt ist. Wer ist Nachweisberechtigt? Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Holdri,
Die Ingenieurkammer NRW hat die Tage ein Rundschreiben verschickt, in dem aufgeklärt wird, dass in NRW sogenannte Sachverständige erst ab einer Größe über zwei Wohneinheiten gefordert werden. Gruß Andreas ..
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hallo und guten morgen andreas,
ist es möglich, von ihnen das rundschreiben (soweit es nicht den umfang eines buches hat) per fax zu erhalten ??! (meine fax-nr. 025617281457) danke klaus m |
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Dazu steht auch ein Artikel im dem aktuellen Ingenieurblatt....
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wo im Ingenieurblatt???
hab ich nicht gefunden. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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In dem Einlageblatt von der IKBAU-NRW...
Gruß Hauke |
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