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Hallo,
ich bin der Meinung das ein Hotel oder Motel als Wohngebäude eingestuft werden muß da es überwiegend zum Wohnen genutzt wird, seht Ihr das genauso? gruß rainer |
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Hallo Rainer,
das siehst du meiner Meinung nach sehr richtig. Im Paragraph 1, Satz 1 und 2 der EnEV steht es sehr deutlich. Satz 1 : Im Sinne dieser Verordnung sind mit normalen Innentemperaturen solche Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von 19°C und mehr und jährlich mehr als 4 Monate beheizt werden. Satz 2 : Im Sinne dieser Verordnung sind Wohngebäude solche im Sinne von Nummer 1 die ganz oder deutlich überwiegend zum Wohnen genutzt werden. Gruß Stefan |
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Nein kein Wohngebäude, hatten den Fall schon mal. In irgendeinem Komentar zur
Energieeinsparverordnung ist das auch sogeregelt. Wo das genau stand müsste ich nochmal nachsehen. Der Prüfing hat das auch so gesehen. Ein Hotel ist eher wie ein Wirtschaftbetrieb anzusehen und dient nicht vorwiegend zum wohnen. Hotel = Nichtwohngebäude |
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