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Haustrennwand 13 Apr 2005 13:49 #8602

  • Klaus
  • Klauss Avatar Autor
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Schallschutz einer Haustrennwand.
Im vorliegenden Fall geht es um eine Wand, bestehend aus 2 * 11,5 cm KS-PE 2.0
mit 4,0 cm Fuge.
In den Wänden wurden jeweils gegenüberliegend Aussparungen für Steckdosen (5 St.
nebeneinander) gebohrt.
Wie wirkt sich das auf den Schallschutz aus ? Denn im besten fall ergibt sich ein
Restquerschnitt von 5,5 cm je Wand.

Viele Grüsse
Klaus

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ReHaustrennwand 14 Apr 2005 06:28 #8625

  • Matthias
  • Matthiass Avatar Autor
hallo klaus,
berechnen läßt sich so etwas hochwissenschaftliches leider nicht bzw. kenn ich keine Nachweisverfahren.
ich kann allerdings behaupten das sich bei einer allgemeinen messung des schalldämm-maßes die wandschwächungen nur sehr geringfügig bemerkbar machen würde.
wichtig ist, dass kein direkter schalldurchgang zustande kommt.
da bleibt die frage wie man es hinbekommt einen ungestörten restquerschnitt von 5.5cm zu erhalten.
grundsätzlich würde ich so etwas allerdings vermeiden!
Man muss immer vorsichtig sein wenn es keine klaren Regelungen gibt.

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ReHaustrennwand 14 Apr 2005 10:33 #8647

  • klaus
  • klauss Avatar Autor
Hallo Matthias, danke für Deine Antwort.

ich denke auch, das der Einfluß auf den Schutzschutz gering ist. In der
Literatur findet man eine Abminderung um 1 dB bei Schlitzen etc., allerdings
ob die da auch nur 11,5 er Wände haben ?
Im vorliegenden Fall wird geziehlt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gefordert,
wobei man als Nachweisberechtigter ja sowieso für die Einhaltung des Schallschutzes unterschreibt. Auf diese Punkte sollte man im Zuge immer dünnerer Wände genauestens
schauen, denn wie du schon sagst, die Sache mit der Ausführung.

Grüsse
Klaus

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ReHaustrennwand 15 Apr 2005 10:55 #8684

  • paul
  • pauls Avatar Autor
Das Schallschutzmaß wird dadurch um mind. 6 dB verschlechtert. Viel Spaß!

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ReHaustrennwand 15 Apr 2005 19:51 #8702

hi,

zum schallschutz: ich würde dieses urteil
www.kanzlei-prof-schweizer.de/super-illu/urteilssuche/01497/
so interpretieren, dass der mit einer konstruktion erreichbare schallschutz erreicht werden muss, sonst ist die ausführung mangelhaft.
das ist auf defizite infolge steckdosen, zumal symmetrisch angeordnet und in 11,5er wänden, nach meinem verständnis übertragbar.

darüberhinaus ist zu klären, ob brandschutzbelange der beabsichtigten ausführung wiedersprechen und ob eine 11,5er (als aussenwand) unter windlast funktioniert (jedes gebäude ist für sich selbst standsicher zu errichten).

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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