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Hallo kollegen,
ein bestehendes Gebäude soll duch einen Anbau(120 m³) und durch einen Dachausbau (150m³) erweitert werden. Anbau und Dachausbau haben keine zusammenhängende Verbindung. Die Anlage des Altbaus wird auch für die neuen Teile verwendet. Die Anlage ist 15 Jahre alt, Kennwerte kann ich keine finden. Das bheizte Volumens des Altbaus beträgt 400m³. Wie gehe ich bei der Berechnung nach Enev vor. Eine Energieaufwandszahl kann ich ohne Kenntnis des Kessels nicht ermitteln,oder? Ich denke, ich kann somit nur den Transmissionswärmebedarf ermiittel. Was denkt Ihr. Gruss,anne |
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hallo anne,
hatte gerade einen ähnlichen Fall. Gib den Ball einfach weiter, nehm eine Anlagen-Aufwandszahl an, und der "Fachplaner" der Heizungsanlage muß dies dann bestätigen bzw erfüllen. gruß andi |
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Hallo Anne,
da die Erweiterung mehr als 100 m3 ausmacht ist ein Energiebedarfsausweis erforderlich. Weil die Anlagenaufwandszahl nicht zu ermitteln ist, sollte der Transmissionswärmeverlust auf 76% des jeweiligen Höchstwertes nach Anhang 1 Tabelle 1 Spalte 5 begrenzt werden. Quelle: 141.51.43.66/Informationen/EnEV-FAQ/HeizungAnbau.htm .....EnEV macht doch viel Freude Gruß Wolfgang |
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Hi Kollegen,
danke für die Beiträge. Wie sieht es denn mit dem Anbau und dem Dachausbau aus. Zählt man beide neuen Volumen zusammen oder rechnet man jede Erweiterung separat durch ? Interessant wäre das nämlich, hätte der Anbau nur 90m³ und Dachausbau über 100m³. Was meint Ihr? Danke ,anne. |
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Hallo Anne,
natürlich sind die Volumen der beiden Teile getrennt voneinander zu betrachten, da wahrscheinlich die Umfassungsflächen der neuen Räume unterschiedlich sind und dies zu unterschiedlichen A/V -Verhältnissen führt. Ausserdem sind die neuen Räume nicht miteinander verbunden und können daher nicht zusammengefasst werden. Zu der Frage der geringeren Volumina (<= 100m³) ist zu sagen dass in diesen Fällen nur die Grenzwerte der einzelnen Bauteile gelten (es müsste Anhang 3 sein). Gruß Stefan |
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