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Gast
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Hallo,
ein Kunde hat mir erzählt, daß ein Energieberater mit bis zu 300,-- EUR vom Staat bezuschußt wird. Stimmt das ? Wo steht das ? Gruß woodpecker |
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Hallo Woodpeeker,
Das ist bei der Deutschen Energieagentur (dena) nachzulesen. Es handelt sich um eine Vor-Ort-Beratung. Siehe hier: www.thema-energie.de/bine/handler.cfm?te...t=thendok0&nummer=91 Mit fr. Gruß Hubert Hubert
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Für den Bauherren fallen (wenn nach den Bafa-Sätzen abgerechnet wird) immer die gleichen Gebühren an. Beim Bafa (Bundesamt für Ausführkontrolle) zugelassene Energieberater können aber eine teilweise Ersatattung des Beratungshonorars beantragen und diesen Betrag, ganz oder teilweise an den Kunden weitergeben,
wodurch sich für diesen die Beratung verbilligt. Gruss Rainer |
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Die Kosten für eine Vor-Ort-Beratung sind nicht fix, lediglich der Mindestsatz wird vorgegeben und die Maximale Förderung durch die BAFA (siehe www.BAFA.de).
Man muß aber auch beachten, dass der Beratungsbericht eine ziemlich vorgegebe Form hat (sehr theoretische Betrachtung), die baupraktisch Umsetzung unterscheidet sich oft davon. Die Zulassung als Energieberater erfolgt erst nach Teilnahme an einem zugelassenen Kurs und dauert (ich warte seit November darauf). Meiner Ansicht nach bringt eine umfangreiche Beratung des Bauherrn zu Zuschüssen, Krediten und Energiekosten meist mehr, wie die etwas steif-reglementierte Vor-Ort-Beratung (der Aufwand dafür ist nicht zu unterschätzen!). Die Vor-Ort-Beratung ersetzt auch nicht die nötigen Wärmeschutznachweise. Ciao, Thomas |
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