Willkommen,
Gast
|
|
Was passiert wenn durch eine neu aufzubringende Außenwanddämmung die Abstandsflächen zum Nachbarn nicht mehr eingehalten werden; und der Nachbar nicht zustimmt?
Hattet Ihr einen solchen Fall schon einmal? Gibt es dazu eine Stellungnahme? Dipl. Ing. (FH) Andreas Uhrmacher
Beratender Ingenieur BAYIKA M.Eng. (Brandschutz und Sicherheitstechnik/TU KL) Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (TU Dresd |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
guten morgen !
in nrw ist nach §6 abs.14 : bei der nachträglichen bekleidung oder verblendung von außenwänden... können geringere abstandsflächen als die in abs. 5 gestattet werden, wenn die baumaßnahme eine verbesserung des wärmeschutzes dient. die zustimmung des nachbar muß nicht eingeholt werden. gruß klaus |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo!
Gemäß Brandenburgischer Bauordnung, § 6: (7) Bei der Bemessung der <<Abstandsflächen>> werden folgende untergeordnete Bauteile nicht berücksichtigt: - Pfeiler, Gesimse, Dachüberstände und andere Bauteile, die nicht mehr als 1 m vor die Außenwand vortreten, - Stufen, Podeste und überdachungen vor Hauseingängen, die nicht mehr als 1,5 m vor die Außenwand vortreten, - untergeordnete Vorbauten, wie - Wintergärten mit nicht mehr als 5 m Breite, wenn sie über nicht mehr als zwei Geschosse reichen und nicht mehr als 3 m vortreten, - Balkone mit nicht mehr als 5 m Breite, wenn sie nicht mehr als 2 m vortreten, - andere Vorbauten mit nicht mehr als 3 m Breite, wenn sie über nicht mehr als zwei Geschosse reichen und nicht mehr als 1 m vortreten, - an bestehenden Gebäuden nachträglich angebrachte Außenwandverkleidungen, die dem Wärmeschutz dienen. Grüße aus Nuthetal Arno Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten