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Abstandsflächen 24 Jan 2005 21:34 #7102

  • diestatiker
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  • Beiträge: 170
Was passiert wenn durch eine neu aufzubringende Außenwanddämmung die Abstandsflächen zum Nachbarn nicht mehr eingehalten werden; und der Nachbar nicht zustimmt?
Hattet Ihr einen solchen Fall schon einmal?
Gibt es dazu eine Stellungnahme?
Dipl. Ing. (FH) Andreas Uhrmacher
Beratender Ingenieur BAYIKA
M.Eng. (Brandschutz und Sicherheitstechnik/TU KL)
Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (TU Dresd

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ReAbstandsflächen 25 Jan 2005 06:41 #7105

  • Klaus M
  • Klaus Ms Avatar
guten morgen !
in nrw ist nach §6 abs.14 :
bei der nachträglichen bekleidung oder verblendung von außenwänden... können geringere abstandsflächen als die in abs. 5 gestattet werden, wenn die baumaßnahme eine verbesserung des wärmeschutzes dient.
die zustimmung des nachbar muß nicht eingeholt werden.

gruß

klaus

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Re Abstandsflächen 25 Jan 2005 10:43 #7110

Hallo!
Gemäß Brandenburgischer Bauordnung, § 6:

(7) Bei der Bemessung der <<Abstandsflächen>> werden folgende untergeordnete Bauteile nicht berücksichtigt:

- Pfeiler, Gesimse, Dachüberstände und andere Bauteile, die nicht mehr als 1 m vor
die Außenwand vortreten,
- Stufen, Podeste und überdachungen vor Hauseingängen, die nicht mehr als 1,5 m
vor die Außenwand vortreten,
- untergeordnete Vorbauten, wie
- Wintergärten mit nicht mehr als 5 m Breite, wenn sie über nicht mehr als zwei
Geschosse reichen und nicht mehr als 3 m vortreten,
- Balkone mit nicht mehr als 5 m Breite, wenn sie nicht mehr als 2 m vortreten,
- andere Vorbauten mit nicht mehr als 3 m Breite, wenn sie über nicht mehr als
zwei Geschosse reichen und nicht mehr als 1 m vortreten,
- an bestehenden Gebäuden nachträglich angebrachte
Außenwandverkleidungen, die dem Wärmeschutz dienen.


Grüße aus Nuthetal
Arno
Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur
Schlüterstraße 49
14558 Nuthetal
Tel: 033200/51189
Fax: 033200/51194
e-mail: info@arnostatik.

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