Warum sollte sich eine Baurechtsbehörde auf das Glatteis begeben, und eine Durchbiegungschranke "aufweichen", zumal die Belange der Gebrauchstauglichkeit nicht primär Gegenstand der bautechnischen Prüfung sind.
Ich glaube da eher an einen "Irrtum vom Amt".
...nochmal nachfragen wäre sinnvoller
Gruß Rainer