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Luftdichtheit 06 Jan 2005 16:26 #6734

Hallo,
in der EnEV wird im § 5 gefordert: "...Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschl. der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist."

Die Luftwechselrate bei einem Prüfverfahren darf bei Gebäude mit Fensterlüftung n<3,0 h-1; mit raumlufttechnischer Anlage < 1,5 h-1 nicht überschreiten.

Wie hoch darf denn die Luftwechselrate überhaupt sein, wenn ich keine Prüfung (Blower Door) durchführe?

Vielen Dank im voraus.

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ReLuftdichtheit 07 Jan 2005 06:58 #6740

  • klaus M
  • klaus Ms Avatar
hallo bj
ich glaube, die frage ist falsch formuliert.
grundsätrzlich ist das gebäude so herzustellen, daß es luftdicht ist.
bei einer fensterlüftung sollte der volumenstrom (druchdifferenz 50pa) nicht größer als 3 h-1 und bei einer raumlufttechnischen anlage nicht 1,5 h-1 überschreiten.
gleichgültig ob ich prüfe oder auch nicht prüfe.
sollte bei einer überprüfung sich herausstellen, daß diese werte nicht eingehalten sind, hat der ausführende wohl etwas nicht richtig (nach dem stand der technik) gemacht.

klaus

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ReLuftdichtheit 07 Jan 2005 08:13 #6741

hallo klaus,
danke für Deine Antwort.
Nach EnEV erhalte ich einen Bonus für die Lüftungswämeverluste von 14,2 %, wenn das Gebäude luftdichtheitgeprüft ist.
Wenn davon ausgegangen werden soll, dass sowohl mit als auch ohne Prüfung, die gleichen Werte eingehalten werden, erscheint dieser Bonus unlogisch.

bj

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ReLuftdichtheit 07 Jan 2005 08:49 #6744

  • klaus M
  • klaus Ms Avatar
HALLO BJ
frage : was ist an einer gesetzgebung logisch ???
die vorschriften muß ich immer einhalten.
wenn eine prüfung stattgefunden hat, und ich die gesetze eingehalten habe ( mein gebäude ist tatsächlich nach vorschriften gebaut worden und dicht) steht nun mal fest, daß ich die werte nach vorschrift eingehalten habe.
ggf bei kleineren oder auch größeren undichtigkeiten die ich durch eine prüfung festgestellt habe( die nun mal immer entstehen können) kann ich dann noch ausbessern. somit kann man einen bonus erhalten.
wenn keine prüfung erfolgte kann ich nicht nachbessern, weil ja die undichten stellen nicht feststehen ... also kein bonus.
gleichgültig ob gut gebaut wurde oder auch nicht, fehlstellen können immer entstehen.
klaus

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