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Wärmebedarf für Warmwasserbereitung 22 Nov 2004 14:08 #6114

Hallo Forumsteilnehmer,

wie berücksichtigt man beim EnEV-Nachweis eines Kindergartens den Energiebedarf für die Warmwasserbereitung? Der Kindergarten ist doch kein Wohngebäude (12,5 kWh/(m2a) oder?

Für Antworten bedanke ich mich schon jetzt.

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ReWärmebedarf für Warmwasserbereitung 22 Nov 2004 16:09 #6118

EnEV-Nachweise für NICHT-WOHNGEBäUDE führen.
Dort wird keine Trinkwassererwärmung berücksichtigt.
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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Re Wärmebedarf für Warmwasserbereitung 23 Nov 2004 07:32 #6128

Guten Morgen!
Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis ist die Aussage von Florian sicher zutreffend. Für die Berechnung der Heizanlage aber meines Erachtens nicht ausreichend, da die Kinder wohl auch warmes Wasser brauchen. Ich würde entweder Bemessung durch Heizungsbauer ausführen lassen oder anderenfalls, aber eben nur für die Dimensionierung der Heizanlage, auch mit 12,5 rechnen. Vielleicht gibt es auch Vorgaben vom Objektplaner ?!
Arno
Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur
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14558 Nuthetal
Tel: 033200/51189
Fax: 033200/51194
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ReWärmebedarf für Warmwasserbereitung 23 Nov 2004 08:41 #6134

  • Klaus M
  • Klaus Ms Avatar
@Muthmann
guten morgen !

was verstehen sie unter NICHT-WOHNGEBäUDE
lt. enev unterscheidet man doch zwischen gebäuden mit "normalen" und "niedrigen" innentemperaturen.
kindergärten sind meines erachtens doch wohl gebäude mit "normalen" innentemperaturen.
als weiteres denke ich, daß in einem kindergarten mehr (?) warmes wasser benötigt wird, als in einem "wohnhaus".
also warum der geiz??

gruß klaus

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ReWärmebedarf für Warmwasserbereitung 23 Nov 2004 11:14 #6140

Hallo Klaus,

es ist richtig, dass Kindergärten warmes Wasser verbrauchen, nur wird dies im EnEV-Nachweis nicht berücksichtigt. Die EnEV ist nicht für die Dimensionierung der Heizung und nicht für den tatsächlichen Energieverbrauch zuständig, sondern für einen genormten Gebäudevergleich egal ob des Gebäude im Rheintal oder in den Alpen steht.

Die EnEV unterscheidet zum einen zwischen normalen und niedrigen Innentemeraturen und zum anderen in §3 zwischen "Wohngebäuden" (Berechnung qm Bezogen) und "anderen Gebäuden" (Berechnung über Volumen). Beim Volumennachweis wird kein Trinkwasser berücksichtigt. (Wie gesagt EnEV ist nicht Heizungsauslegung).
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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ReWärmebedarf für Warmwasserbereitung 23 Nov 2004 17:22 #6156

  • Wolfgang
  • Wolfgangs Avatar
Hallo Franz,
hatte den identischen Fall erst vor kurzem: I.a. haben ja weder Schulen noch Kindergärten eine mit einem Wohngebäude zu vergleichende Warmwasserbereitung - meist nur dezentral mit Untertischboilern, damit mal eine Tafel gewischt oder sich anständig die Hände gewaschen werden können.
Wie die Vorgänger schon festgestellt haben: Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis und der Berechnung des Primärenergiebedarfs würde ich die vollen 12,5 x Nutzfläche ansetzen. Wichtiger ist, dem HLS-Planer auf die Finger zu schauen. In meinem Fall hat er zur Ermittlung der Anlagen-Aufwandszahl voll die Warmwasserbereitung angesetzt (mit fp = 3,0, da das bisschen Wasser ja elektrisch aufgeheizt wurde). Und plötzlich hast du als Multiplikator zur Ermittlung des Primärenergiebedarfs nicht die Anlagenaufwandszahl ep = 0,5 sondern das 2-3-fache und das haut dann richtig rein.

Gruß
Wolfgang

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