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Schallschutz Gewerbe an B-Straße 20 Okt 2004 09:55 #5651

  • Simone
  • Simones Avatar Autor
Hallo!
Hier mein Schallschutz-Problem:
An einer Bundesstraße, die durch ein Wohn- und Gewerbegebiet führt, ensteht ein Gewerbebetrieb (Metzgerei mit Verköstigung). Vom Bauamt kommt die Auflage, auf dem nächstgelegenen Wohngrundstück unter Berücksichtigung der Vorbelastung die Immisionsrichtwerte von 54 dB(A) tagsüber und 39 dB(A) nachts nicht zu überschreiten.

1) Wie komme ich vom Immisionsrichtwert / Beurteilungspegel L AM zu einer Gegenüberstellung Marke "Zulässig kleiner/gleich vorhanden"?
2) Welchen Grenzwert erf R'w sollte ich ansetzen, ohne grob unwirtschaftlich zu werden?

Danke für Eure Antworten!
Simone

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ReSchallschutz Gewerbe an B-Straße 20 Okt 2004 10:26 #5653

Hallo Simone.

Durch Ermittlung der Beurteilungspegel.
Zunächst benötigest Du die Verkehrsbelastung der Bundesstr. und zwar
Anzahl der KFZ / 24h
Anzahl der LKW / 24h
Diese Angaben erhältst Du vom örtlichen Bauamt oder Strassenbauamt.
Das Berechnungsverfahren ist DIN 18005 Teil1 zu entnehmen.
Hieraus berechnet sich der Mitteilungspegel unter Berücksichtigung von Strassenoberfläche, Schienenverkehr, Abstand der Strasse über Zuschläge zu Mitteilungspegel.
Dieser Mitteilungspegel ist danach der Tabelle 8 DIN4109 ein Lärmpegelbereich zu entnehmen.
Hoffe Dir damit etwas Geholfen zu haben

Gruss
Andreas
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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ReSchallschutz Gewerbe an B-Straße 20 Okt 2004 11:06 #5654

  • Simone
  • Simones Avatar Autor
Hallo Andreas,
danke für die Antwort. Mein Hauptproblem ist die Tatsache, daß ich sonst Wohnräume vor Aussenschall schütze, aber jetzt die -relativ laute- Aussenwelt vor einer evt. noch lauteren Gaststätte schützen soll. Die Anforderungen für Wohnräume an einer Bundesautobahn erscheinen mir für meinen Fall zu hoch, weil ja die "Lärmdifferenz" kleiner ausfällt.
Dazu vielleicht auch noch eine Anregung? :-)
Gruß, Simone

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ReSchallschutz Gewerbe an B-Straße 20 Okt 2004 11:28 #5655

Hallo
... jetzt habe ich das verstanden. Problem ist nicht die Strassse sondern der Gewerbebetrieb.
Wie hoch ist denn der Emissionsschallpegel dieser Lärmquelle.
Erst dann kann man doch erst unter Berücksichtigung des Abstandes den Immissionspegel auf dem nächstgelegenen Grundstück ermitteln?
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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ReSchallschutz Gewerbe an B-Straße 20 Okt 2004 12:44 #5656

  • Simone
  • Simones Avatar Autor
Hallo,
also, meiner Annahme nach handelt es sich um "Betriebsräume von ...Gewerbebetrieben;...Schallpegel größer als 80 dB(A)" nach DIN 4109 Tabelle 5 "Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen zwischen 'besonders lauten' und 'schutzbedürftigen' Räumen".
Aber: Die Anforderungen, die sich daraus ergeben, sind m.E. zu hoch, denn ich habe ja keine anliegenden Räume, sondern erst in einiger Entfernung. Kann man eine "Dämpfung" von ca. 80 dB(A) innen auf die geforderten 54 dB(A) aussen durch den Wandaufbau ermittlen? Hatte bisher leider nur Normfälle nachzuweisen....
Gruß, Simone

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ReSchallschutz Gewerbe an B-Straße 21 Okt 2004 07:28 #5668

all you need is ..
www.umweltdaten.de/laermprobleme/talaerm.pdf

btw:
in der alten TA Lärm war der kreis der berechtigten nachweisersteller noch ziemlich eingeschränkt.
ich würde mir auch aktuell überlegen, meine arbeit auf die klassisch bauingeniösen bereiche (bauteilnachweise) zu beschränken - den schuh mit aufstellen der anforderungen und nachweis von "sonder"problemen (lüftungsapparatepegel -u. dämpfung - etc.) dürften sich gerne bauphysiker anziehen :)
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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