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Hallo,
früher war bei KFW 40 Plus eine Lüftungsanlage mit WRG Pflicht. Aktuell bei den KFWG nicht mehr. Ist das richtig ? Grüße |
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Hallo Herr Kollg,
war die Weiterbildung bezgl. der noch offenen Frage zur WP hilfreich ?! Zur Frage: KFN 40 WG bekommt man auch ohne Lüftungsanlage hingerechnet. Pflicht ist das erst einmal nicht. Ein Lüftungskonzept ohne LtM wird es aber nicht mehr geben, Fensterfalzlüfter bringen (die ich kenne.... und auch praxistauglich verbaut werden können)....nicht das notwendige Ergebnis um gänzlich auf eine Abluft/Lüftungsanlage mit oder ohne WRG verzichten zu können. Aber ... man lernt nie aus, warten wir mal ab wer mir als nächstes über den Weg läuft und eine Stellschraube kennt. MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro zert. Energieberater der BAFA /DENA München/Meissen |
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Hallo RR,
mittlerweile gibt es das aktuelle Skript GEG 2020-Nachweis für Wohngebäude mit DIN V 18599:2018 Da kann man sich mit den Beispielen die auch als Datei im DW-Verzeichnis vorh. sind zum probieren durchhangeln. Mit der Luft-Wasser-WP kein Problem. Zur Anfrage Abluft-Wasser-WP hatte ich gestern einen Anruf aus Berlin. Die WP kann nicht im Abschnitt 12 u.13 als Wärmeerzeuger berücksichtigt werden. Die WP muss komplett im Abschnitt 8 bei der Lüftungsanlage unter Nr.2 (Abluft-Anlage mit Abluft-Wasser-WP) berücksichtigt werden. So wie ich es verstanden habe, kennt die DIN 18599 keine Abluft-WP und der IBP-Rechenkern auch nicht. COP-Werte nach 18599 werden vom Hersteller der WP nicht geliefert weil diese vom Abluftvolumenstrom abhängig sind. Beim Bundesverband WP können auch keine JAZ für diese Pumpen ermittelt werden. Meine Rechenergebnisse sind m.M.n nicht schlüssig. Ich warte auf Antwort. Mit der Bilanzierung nach DIN 18599 ist die Software noch unübersichtlicher geworden. Da werden Kenntnisse abgefragt die ein Bauing. nicht kennt. Das kann man nur stumpf nach Schema F mit Vorlagen für den alltäglichen Gebrauch abarbeiten. Hottgenroth soll übersichtlicher aufgebaut sein Das Thema Wärmebrücken mit DW ist auch so eine Sache. Besonders mit geneigten Bauteilen. Grüße |
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Moin, das ist aber sehr speziell !
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro zert. Energieberater der BAFA /DENA München/Meissen |
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