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Auslegung GEG Umnutzung vormals unbeheizter Flächen nun als Wohnraum 16 Mär 2022 12:08 #74023

Hallo,
genau das sehe ich anders. Die Auslegung beschreibt explizit keine Nutzungsänderung von bereits beheizten Gebäuden.
Und genau deshalb gibt es die vereinfachten Regelungen nach § 48 bzw. § 50 um damit unverhältnismäßige Maßnahmen zu vermeiden.
Der Begriff erstmalig in Verbindung mit einem Neubau geht nicht. Erstmalig steht im § 48.

Wenn geplant ist, ein unbeheiztes Gebäude zu dämmen und eine neue Heizung einzubauen fällt es unter § 2. Dann greift auch der Rest.  
Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

Die FAQ der KFW haben häufig höhere Anforderungen als das GEG.   

Viele Grüße  

          

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Auslegung GEG Umnutzung vormals unbeheizter Flächen nun als Wohnraum 16 Mär 2022 13:53 #74024

Hallo Herr Lehmann,

ich bin da ganz Deiner Meinung. 

@ Claudia
wie bereit´s gesagt, es gibt da unter vielen anderen Foren  auch  das "ENEV online".
Kostet natürlich...  aber genau Deine Frage wurde da von einer ... meiner Meinung sehr renommierten
Person ... beantwortet......  und   im Sinne des  GEG  erläutert welche Nachweis  geführt werden müssen
Du  kannst auch gerne das Forum vom GIH   fragen, dass kostet nix , da sind aber eher Energieberater der BAFA und KfW. EE-
Expert unterwegs.
Die sagen Dir , nutze Fördermittel der KfW-Bank/BAFA -Einzelmaßnahme  ,  und dann bist Du  beim NEUBAUNACHWEIS !

MFG RR

 
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen

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Auslegung GEG Umnutzung vormals unbeheizter Flächen nun als Wohnraum 16 Mär 2022 14:22 #74025

Nochmal:

Das Gebäude ist bis her unbeheizt.
Alle von Herrn Lehmann und Herrn Rüdigerrei genannten Verweise auf Auslegungsstaffeln und §§ in EnEV und GEG sind damit hinfälig.

Es handelt sich bei Ihrem Vorhaben (Umwidmung unbeheiztes Gebäude in ein beheiztes Gebäude) im Sinne des GEG um einen Neubau.

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