Guten Morgen,
ist für die Erstellung eines Wärmeschutznachweises (Wohngebäude, GK1) ein staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz erforderlich?
Der § 68 ist hier m.E. etwas schwammig.
Habe ich hier einen anderen Passus übersehen, bzw. gibt es eine Übersichtstabelle hierfür?
Vielen Dank vorab