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Hallo,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Deshalb hoffe ich, hier schnelle Hilfe zu bekommen. Kann die Trennwand in einem Doppelhaus nach MBO als Trennwand zwischen Nutzungseinheiten betrachtet werden und damit F 30-B sein? Wann muss ich dann zwingend von einer Gebäudetrennwand sprechen, die F 60-BA sein muss? Vielen Dank im Voraus Andreas |
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erklär mal: gilt die mbo oder die jeweilige lbo?
mehrere lbo´s schreiben für gebäudetrennwände (verschiedenen gebäude - nicht verschiedene nutzungen) f90 vor, bei holzkonstr. f30+f90 (innen-aussen). Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Natürlich gilt die LBO. Aber die ist soeben an die MBO (2002 glaube ich) angeglichen worden. Interessanter ist für mich die Frage nach den Unterscheidungsmerkmalen. Welche verschiedenen Aufbauten dann in Frage kommen ist mir schon klar. Jetzt geht es erst mal um den Entwurf. Deshalb meine Frage: Kann man die Trennwand in einem Doppelhaus auch als T 30-Trennwand betrachten (und wenn ja, was ist zu beachten) oder kommt das gar nicht in Betracht?
Andreas |
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bei 2 dhh mit echter fuge: brandwand - ggfs. mit einigen erleichterungen, abh. von der gebäudeklasse.
bei 1 haus mit mehren nutzungseinheiten: trennwand - ggfs. mit nebenforderungen aus tragender wand und gebäudeklassen. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Bei DHH ist keine Brandwand erforderlich, jedoch eine Gebäudeabschlußwand, will sagen: 1. Wand F30 ---> 2. Wand F90 dann insgesamt
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