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Gast
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Hallo,
für einen Kunden planen wir zur Zeit ein Gebäude für IT-Technik und Schaltanlagen. Zum Schutz der Technik wird dieses über das Jahr klimatisiert und ist entsprechend auch gedämmt. Muss für den Bauantrag ein Wärmeschutznachweis oder ein Nachweis des Primärenergiebedarfs geführt werden? Die Frage klingt vielleicht banal, aber leider kenne ich mich mit den im Bereich Bauphysik geforderten Nachweisen nicht aus. Auch das Kapitel der EnEV zu Nichtwohngebäuden passt eher zu Geschäften, Schulen etc. also Gebäuden in denen sich regelmäßig und über längere Zeit Menschen aufhalten. In dem Technikraum befinden sich aber nur zu Wartungszwecken kurzzeitig Personen (kein Ständiger Arbeitsplatz). Vielen Dank! |
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Die Nachweispflicht ergibt sich, wenn ein Gebäude länger als 4 Monate im Jahr auf mehr als 12°C beheizt oder gekühlt wird. Siehe hierzu §1 der aktuellen EnEV. Ob das Gebäude regelmäßig durch Personen genutzt wird ist dabei irrelevant.
www.enev-online.com/enev_2014_volltext/01_anwendungsbereich.htm
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Letzte Änderung: von Lango.
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