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Gast
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Hallo, liebe Leute!
Kann in meinem EnEv-Programm nie Länge der Heizperiode nicht ändern. Herausgegeben werden 153 Tage, Der "Gutachter" braucht 185 Tage. Ist es bei den anderen Programmen auch so? Kennt jemand die Problematik? Ist es relevant für KfW-Berechnung? Danke im Voraus! Schöne Grüße! |
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Sicher das dein Programm auch mit den 185 Tagen rechnet? Bei meinem Programm (Dämmwerk) wird der Wert immer lediglich als informativer Wert ausgegeben aber mit 185 Tagen gerechnet.
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Leider nur mit 153 Tagen. Ich denke, für die nachweise ist es ziemlich irrelevant, aber "der Gutachter " möchte gerne wissen...
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Dann Frag am besten bei deinem Softwarehersteller nach. Eigentlich sollten die Berechnungsrandbedingungen nach DIN 4108-6 in deinem Programm hinterlegt und für den Nachweis genutzt werden. Ein Anpassen der Heizperiode macht vermutlich nur Sinn, wenn du den Wert des Energieausweises an den tatsächlichen Energieverbrauch anpassen möchtest.
Folgende Benutzer bedankten sich: Stanislav
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Danke Dir!
WErde die Jungs anrufen! |
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