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Hallo,
- ENEV-Berechnung Einfamilienhaus - Heizwärmeerzeuger und Solarkollektoren mit Anlagenwerte nach DIN V 4701-10 Habe aber auch die Möglichkeit Herstellerbezogene Anlagen einzulesen die erheblich besser sind. In meinem Fall bringt das eine Reduzierung von Qp um ca. 6 kwh !!! Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht ? Gruß |
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... bei dem Heizwärmerzeuger handelt es sich um einen BW-Kessel !
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Moin,
ja so ist es. Die Normwerte bilden das schlechtere Drittel zum Zeitpunkt der Erstellung der Vornorm ab. Nachweise ohne herstellerbezogene Angaben können somit zu unwirtschaftlichen (da unnötigen) Zusatzmaßnahmen führen. |
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Sobald "gesicherte Erkenntnisse" vorliegen (daß die Komponenten auch eingebaut werden) darfst du immer die Herstellerangaben benutzen. Und ja, deine Erfahrungen kenne ich, insbesondere bei den Arbeitszahlen der Wärmepumpen.
Mit den Anlagenwerten der Norm bist du natürlich (insbesondere bei der Abnahme), wenn dann doch nicht der Exclusivheizkessel eingebaut wurde natürlich eher auf der sicheren Seite. Ich arbeite i.d.R. auch beim Wärmeschutznachweis nicht "zu knapp", habe schon oft genug erlebt, daß am Ende dann doch der preiswerte Brennwertkessel rein musste oder die Wärmebrücken so gar nicht mit Beiblatt 2 übereinstimmten. |
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Hallo,
Danke für eure Antworten, und mit den Herstellerbezogenen Kennwerten kann dann u.U. auch auf eine Solaranlage zur Einhaltung des EEWärmeG verzichtet werden ? Gruß |
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Moin,
unter Umständen ja: 15%ge Unterschreitung der EnEV erforderlich. Nach meiner Erfahrung ist es wirtschaftlicher, für ein EFH zwei bis drei Kollektoren anzusetzten als heftig dämmen zu müssen ,,, |
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