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EE WärmeG 01 Dez 2014 11:59 #54077

Hallo,
EEWärmeG § 7 Ersatzmaßnahme nach Nr. VI der Anlage: ENEV Qp und Ht - 15 %.
Wenn der Kunde z.B. auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien verzichtet und nur eine Gas-Heizung möchte, sind zur Einhaltung der ENEV schon üppige Dämmstärken erforderlich. Es gibt aber immer noch Häuslebauer ohne Solar... usw.
Wie ist das möglich? Wann macht die ENEV - 15 % einen Sinn ?

Gruß

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EE WärmeG 02 Dez 2014 10:19 #54083

Moin,
die EnEV -15% macht tatsächlich hin und wieder Sinn, wenn unbedingt auf eine solarthermische Anlage verzichtet werden soll. Allerdings ist der Dämmaufwand in der Regel teuer als zwei Kollektoren, z.B. 30 bis 34cm Sparren- und Kehlbalkenlage, 16-18cm Kerndämmung Außenwand, 10cm 025 Estrich (bei Verwendung produktbezogener Anlagenkennwerte). Ein paar Zentimeter lassen sich durch eine genaue Wärmebrückenermittlung sparen.
Anteilige Unterschreitung EnEV macht immer Sinn, wenn an Kollektorfläche gespart werden soll -> Kombinationsregel nutzen! (gibt es aber auch eine gegenteilige Meinung zu).
Besserwisserhinweis: EEWärmeG 2011 beachten -> Nr VII und nicht mehr Nr VI weil die Kälte dazugekommen ist
Frostige Grüße aus dem Norden

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EE WärmeG 02 Dez 2014 13:25 #54086

Hallo,
Danke für den "Besserwisserhinweis"
Habe Neubau Wohnhaus mit 30 cm Dämmung im Dach und Außenwand und 20 cm im Fußboden gerechnet. Das reicht gerade mal zur Einhaltung der ENEV. Für weitere Reduzierung von Qp um 15 % brauche ich erst gar nicht weiterrechnen.

Ich bin auch von einem Dauerkunden angesprochen worden, weil es Anbieter von Häusern gibt, mit Hinweise auf das EEWärmeG ohne Solaranlagen u. andere anlagentechnischen Maßnahmen, nur mit "noch mehr" Dämmung.
Zitat: "4 cm unter der Sohle, 12 cm in der Wand, 3-fach Verglasung"

Gruß

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EE WärmeG 03 Dez 2014 07:50 #54093

Hallo Herr Lehmann

also bei den angegebenen Werten "so gerade" die ENEV erreicht..???
Da gehen bei mir alle Alarmglocken an..!
Sicher das da nicht ein Eingabefehler vorliegt..? Die Dämmstärken des Referenzgebäudes sind doch deutlich moderater....
Evt. die Eingabedaten mal veröffentlichen... dann kann das mal einer eingeben der "Langeweile" hat.....
..

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EE WärmeG 03 Dez 2014 09:25 #54094

Hallo Herr Lehmann,

mit welchen Wärmebrücken-Zuschlag haben Sie denn gerechnet...?

Gruß, BMS.

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EE WärmeG 05 Dez 2014 08:04 #54116

Also ich würde mal einen Poroton Planziegel T9 nehmen, Wandstärke 365mm.
Das ist schon 16% besser als die Wände des Referenzgebäudes nach EnEV.
Ein T8 ist 25% besser.
Dazu entsprechende Fenster, die dem Stand der Technik entsprechen, mit Uw <= 0,80 W/(m²K),
anstatt 1,30 W/(m²K) des Referenzgebäudes.
Eine genaue Planung und Berechnung der Wärmebrücken durch Berechnen der tatsächlichen
Wärmebrückenverlustkoeffizienten. (Gewinn bis zu delta Hwb = 0 W/(m²K) )
Ich bin sicher in einem Programm der KfW zu enden, ohne erneuerbare Energien und ohne Dämmung der
Außenhülle.

Selbst die genaue Planung und Berechnung der Wärmebrückenverlustkoeffizienten führt meist dazu,
daß Gebäude nach KfW förderwürdig werden.

Die Dachdämmung bringt natürlich auch noch was.

Als Tip, anstatt der Deckenabmauersteine oder sogar diese miesen Randschalen, Anfangs- bzw. Laibungsziegel verwenden.
Die AZ/LZ haben die gleichen niedrigen Wärmeleitfähigkeiten wie das Mauerwerk.
Deckenabmauerstein lamda = 0,42 W/(mK)
Az/LZ lamda = 0,09 W/(mK), bei einem T9
Natürlich müssen die in der Höhe angepasst werden, aber der "Wärmegewinn" ist bezahlbar!

Wenn 30/20cm Dämmung gerade mal rechnerisch ausreichen um den EnEV-Standard zu erreichen ist irgendwo ein
Fehler!!!!!!!!!
in der Berechnung.
Mit diesen Dämmungen wäre das Gebäude ja schon ein Null-Energiehaus!

Ihre Dämmung ist bessr als ein Eiderentennest.

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Letzte Änderung: von Jörg.
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