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Gast
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Hallo,
2 freistehende Häuser sollen mit einer gemeinsamen Heizungsanlage beheizt werden. Im Haus 1 mit AN 195 m2 wird die Heizung montiert. Haus 2 mit AN 63 m2 wird mit einer Erdleitung an Haus 1 angeschlossen. Frage: Wie gehe ich bei der Ermittlung der Anlagenaufwandszahl vor ? Bei Haus 1 würde ich den versorgten Bereich AN mit 195 + 63 = 258 m2 berücksichtigen. Aber wie berücksichtige ich dann die Anlagentechnik Bei Haus 2. Oder tue ich so, als ob in jedem Haus die Anlagentechnik vorhanden ist ? Vielen Dank voraus. Mit freundlichen Grüßen |
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Hallo,
Haus 1: Wärmeerzeuger z.B. Brennwertherme/Pelletheizung oder was auch immer (versorgter Bereich 195 m²) Haus 2: Nahwärme aus Heizwerk fossile/regenerative Brennstoffe (versorgter Bereich 63 m²) Die Anlagenaufwandszahl ergibt sich dann - für jedes Haus getrennt. Der Rest ist eine Frage der Dimensionierung des Wärmeerzeugers gemäß der Heizlast aus Haus 1 und Haus 2. |
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Letzte Änderung: von Fantomas.
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Hallo,
Danke ! habe bei der KFW unter: www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderpro...0-153-ab-06-2014.pdf Seite 21 - 5.10 und 5.11 das gleiche gefunden. Es gibt auch noch die Möglichkeit für Haus 2 eine fiktive eigene Heizungsanlage anzusetzen. Allerdings müssen die Wärmeverluste über die zusätzlichen Verteilleitungen (Nahwärme-Leitungen) zwischen den Gebäuden bzw. vom Heizkessel bis zur jeweiligen Hausstation zusätzlich berücksichtigt werden. Wie kann man das vernünftig ermitteln ? Gruß |
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Hallo ihr Beiden...
verstehe ich da was falsch? Spielen wir mal durch, das die gemeinsame Heizung eine total alte und schlechte Kohle Heizung ist, die im ersten Haus steht. Dann kann ich nach wie vor das zweite Haus als fernwärmeversorgt betrachten, und ggf. für Haus 2 einen KFW-55 Antrag stellen bei entsprechender Dämmung...?? schöne Grüße Andreas ..
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Tja, so ist das wohl.
Bei fernwärmeversorgten Gebäuden setzt man ja auch den vorgegebenen Primärenergiefaktor an oder nimmt den geschönten Märchenwert, den sich der Energieversorger hat zertifizieren lassen. Ob die Leitungsverluste vernünftig in Ansatz gebracht werdn, die Frage stelle ich mir lieber gar nicht erst. Die hier in der Gegend kilometerweis oberirdisch zwischen Neckar und B10 verlaufende Leitung hält auf jeden fall einen Streifen von 5 m Schnee- und Eisfrei. |
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Letzte Änderung: von Fantomas.
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Hallo,
man kann doch bei der Fernwärme nicht pauschal von KWK (fp = 0,7) ausgehen. Wenn Haus 1 eine Heizungsanlage BW-Kessel + Solar + Abluftanalge mit WRG hat müsste für Haus 2 ein fp von 1,1 (fossil)angesetzt werden. In meinem Fall ergibt das ein Qp von 104. Bei fp = 0,7 = Qp = 80,0 und mein KFW-Haus ist gerettet. Nach meiner Berechnung wäre dann Haus 1 ein KFW-Haus und Haus 2 nicht. Zielführender ist die fiktive Heizungsanlage in Haus 2 wie in Haus 1. Dann allerdings unter Berücksichtigung der Verluste der Leitung von Haus 1 nach Haus 2. Hat jemand eine Idee. Als Aufstellort der Heizung im Kalten Bereich dürfte wohl nicht ausreichen. Gruß |
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