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Ich soll einen E-Ausweis für ein total marodes Wohngebäude, das seit den 60er Jahren unbewohnt und unbeheizt ist, erstellen. Es soll verkauft werden, der Nachnutzer plant einen Ausbau. Dazu würde ich einen Bedarfsausweis anbieten. Nach Baurecht ist es schon nach 2 Jahren kein Wohnhaus mehr und es müsste ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden.
Kann man es nicht beim Verkauf als unbeheiztes Nebengebäude ansehen und ganz auf den Ausweis verzichten? S. Geike |
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Welches Baurecht ist das? |
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Durch Zufall hatte ich gerade eine Bearbeiterin (Land Brandenburg, Landkreis Oder-Spree) am Telefon und habe ihr genau diese Frage gestellt. Es geht um eine Nutzungsänderung eines bis 1994 als Wohnhaus genutztes Nebengebäude. Sie meint, es steht zwar nirgend wo, aber nach 2-4 Jahren läuft die "Wohnberechtigung" ab. Behörden eben!!!
S. Geike |
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WitzWitzGelächter! Was eine Sachbearbeiterin meint ist so interessant wie ein geplatzter Sack Reis! Rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid anfordern! Und ihr das Ding dann um die Ohren hauen. |
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