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Schallschutz:Glasfassade als flankierende Bauteile 06 Mär 2014 14:34 #51122

Hallo zusammen,

ich hab ein Problem beim Schallschutznachweis.

In einem Gebäude in Massivbauweise sollen Büroeinheiten mit einer Glasfassade (Pfosten-Riegel) vom Flur abgetrennt werden. Die Glasfassade stößt dabei als flankierendes Bauteil an Bürotrennwände aus KS.

Nun ergibt sich die Frage wie die Fassade als flankierendes Bauteil zu handhaben ist?

Eigentlich müsste die Wand als Masse der flankierenden Bauteile mit eingehen, aber es ist schwer dafür eine Masse festzulegen. Im Internet finde ich Nichts, außer einem GESCHÄTZTEN Längsschalldämmmaß einer Pfosten-Riegel-Fassade. Aber auch das nützt mir nichts, da ich keine Sklettbauweise habe.
Als letzte Option fällt mir nur noch die Entkopplung der Bauteile ein, jedoch finde ich auch dazu nichts konkretes auf das ich mich verlassen kann.

Hat jemand eine Idee für eine Lösung oder sogar Quellen für eine Lösung?

Vielen Dank schon einmal.

LG

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