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Hallo,
ich habe hier ein kleines Projekt. Anbau < 50m2 im gewerblichen Bereich. Reicht hier auch 2014 noch der Nachweis der einzelnen Bauteile nach ENEV 2009/2014, Tabelle 1, Anhang 3? Oder hat sich die DIN 18599 geändert? Danke vorab. MfG
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EnEV 2014 §9 (4) Satz 1 bei <50m2:
U-Werte nach Anlage 3, Unternehmerklärung nach §26a EnEV 2014 §9 (4) Satz 1 bei >50m2: U-Werte nach Anlage 3, Unternehmerklärung nach §26a aber bei EnEV 2014 §9 (5) >50m2 und gleichzeitiger Einbau eines neuen Wärmeerzeugers: Anforderungen für die Erweiterung Ü<Ü2014 und Qp<Qp2014 Nach meiner Einschätzung sind das die relevanten Rahmenbedingungen, festgelegt duch die Verordnung. Die 18599 spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. |
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Hallo,
Herzlichen Dank @ statikmoeller für die schnelle Antwort. Danke auch Normenersteller. Der Aufwand ist somit ja übeschaubar geblieben. MfG
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