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Aufzugschacht nach VDI 2566 25 Okt 2013 09:26 #49709

Gemäß VDI 2566 müssen bei einem zweischaligen Aufzugschacht an schutzbedürftige Räume die Schachtwände jeweils eine Masse von 380 kg/m2 haben.
Einschalig würde eine Masse von 580 kg/m2 ausreichen.

Kann mir jemand erklären, warum bei zweischaliger Ausführung viel mehr Masse nötig ist?
Kennt jemand die Hintergründe der VDI 2566 ?
Ist diese nach 4109 verbindlich anzuwenden?
Oder sind es nur "Empfehlungen" und keine "Muß"-Bestimmungen?

Gruss

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Aufzugschacht nach VDI 2566 27 Nov 2013 18:06 #50113

Nicht nur die einschaligen Schachtwände, sondern auch alle unmittelbaren Wand- und Deckenkonstruktionen im schutzbedürftigen Raum müssen mit einer Masse von 580 kg/m² ausgebildet werden (VDI 2566-2, Tabelle 2). Vielleicht ist das der Knackpunkt, warum die gesamte Masse einer zweischaligen Schachtwand größer ist als bei einer einschaligen.

Nach der DIN 4109, Beiblatt 2 (2.5.6) ist die VDI 2566 nur für einen erhöhten Schallschutz anzuwenden.
Der soll aber durchgesetzt werden: Nach einem Gerichtsurteil ist die Stufe II nach VDI 4100 „stillschweigend“ anzunehmen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Für einen normalen Wohnungsbau gilt ein normaler Schallschutz. Und nicht die Mindestanforderung.

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