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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 25 Sep 2013 14:05 #49348

  • Daniel Fischer
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Werte Kollegen,

bislang kann ich für meine Bauherren die s.g. kfw-online-Bestätigungen ausfüllen und unterschreiben. I.d.R. handelt es sich um kfw 70 - Standrard Reihen- und Doppelhäuser.
Ich bin eine nach § 21 ENEV 2009 ausstellungsberechtigte Person.

Nun soll - wenn ich richtig informiert bin - diese "Qualifikation" ab dem 01.01.2014 entfallen und ersetzt werden: Es ist eine Eintragung als "Experte für kfw-Förderprogramme" notwendig, die Anforderungen für diese Eintragung ist aber im Hinblick auf geforderte Weiterbildungsnachweise immens...

Auch eine Qualifikation über Referenzobjekte (es zählen hier nur kfw70 oder besser bei Bauen im Bestand, bzw. kfw 55 bei Neubau) entfällt eigentl., da wir i.d.R. keine Baubegleitung machen.

Kann mir jemand sagen, ob ich nun wirklich die Qualifikation verliere kfw 70-online-Bestätigungen ab 01.01.14 auszufüllen oder wie ich auf möglichst einfachem Weg diese Qualifikation verlängern kann?

Besten Dank,
D.Fischer

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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 25 Sep 2013 15:47 #49351

Hallo,
ich selber bin Zimmerermeister mit der Zusatzqualifikation als Gebäudeenergieberater HWK.
Ich habe mich im Juni in die KfW Expertenliste eintragen lassen, da ich inzwischen für ein Statikbüro die Wärmeschutznachweise rechne. Diese Eintragung ging total komplikationslos. Antrag stellen, Unterlagen einreichen, 2 Wochen warten, fertig.
Die Anforderungen steigen aber wohl tatsächlich ab dem 01.01.14. Dann sind weitere Zusatzqualifikationen (ich glaube 16 Unterrichtseinheiten) notwendig.
Sonst vielleicht einfach mal bei der Expertenliste anfragen. Bei mir waren die sehr freundlich und auskunftsfreudig.

Gruß
Lango

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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 25 Sep 2013 19:46 #49354

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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 30 Sep 2013 14:57 #49381

Komisch, daß das Thema hier so wenige interessiert, oder kaum jemand etwas weiß:
Immerhin wird hier das Arbeitsfeld der Ingenieure doch stark eingeschränkt.

Einige Fragen bleiben bei alle Information doch offen:

1. Ist es schon sicher, daß die KFW ab Februar 2014 alleinig nur noch "Energie-Effiziens Experten" zur Unterzechnung von KFW Anträgen zulässt ? (Bei der KFW steht "vorraussichtlich"

2. Gelten diese Anforderung auch für die "harmloseren" KFW Programme, welche wären:
Energieeffizient SANIEREN 115, 100, 85, 70 bzw. Energieeffizient BAUEN 70 ?

3. Der "vereinfachte Nachweis" zum Eintrag in die "Energie-Effizienz-Experten-Liste" verlangt den exemplarischen Nachweis von tatsächlich gebauten Objekten. Müssen diese auch bei der KFW eingereicht worden sein ?

4. Wieviel Nachfolge-Schulungen kommen da (alle 2 Jahre) auf einen zu ? d.h. lohnt sich das ganze überhaupt ?

M.E. wird hier mal wieder ein Wahnsinns Amtsschimmel aufgebaut, aus dem alleinigen Grund, daß die DENA , welche zur Schaffung des ENERGIEAUSWEISES angetreten war, und eigentlich nun überflüssig ist, eine neue Aufgabe benötigt.

Denn wer schafft schon eine Behörde wieder ab ???

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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 30 Sep 2013 15:53 #49383

Hallo,
ich bin auch noch auf der Suche nach einer verlässlichen Quelle für das Ende "meiner" Effizienzhäuser...

Ich bin der Meinung, das ich Ausstellungsberechtigter nach §21 ENEV bin; warum sollte nun eine Zusatzqualifikation nötig sein?
Entweder bin ich befugt einen Nachweis zu machen oder nicht. Durch die Zusatzqualifikation wird der Nachweis ja nicht besser.

Also, wenn jemand gesicherte Erkenntnisse hat, her damit ...

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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 01 Okt 2013 07:02 #49386

  • Daniel Fischer
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Hallo Major, hallo Zeemann,

ihr sprecht mir aus der Selle: hier werden den Ingenieurbüros ohne erkennbaren Grund Betätigungsfelder entzogen, bzw. Einnahmequellen gesperrt.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum für eine WSB und einen kfw-online-Antrag künftig mind. 130 UE nachzuweisen sind.
Die Qualität der Berechnungen für ein simples RH oder DH wird dadurch sicher nicht steigen.

Wer weitere Infos, evtl. sogar Ansprechpartner hat möge sich bitte melden.

Beste Grüße,

D.F.

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