Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

THEMA:

Befreiung von EnEV möglich?! 11 Sep 2013 08:44 #49144

Andreas schrieb: ich hatte es so verstanden, das es sich doch um Wohnräume (ob da nun Soldaten gewohnt haben ist doch egal...)
handelte, und nach wie vor handelt.


Na das ist mal eine Fehldeutung :pinch:

Natürlich ist das eine Umnutzung im Sinne LBauO!
Eine Kasernengebäude ist nicht gleichzusetzen mit einem Wohngebäude. Aua

(Wenn es ein Kasernengebäude war.... der Autor spricht nur von militärischer Nutzung)
Me transmitte sursum, Caledoni!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von GustavGans.

Befreiung von EnEV möglich?! 11 Sep 2013 09:14 #49145

Hallo Gustav :sick:
..

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Befreiung von EnEV möglich?! 11 Sep 2013 09:18 #49146

Ruhig Blut, Gustav: Die Umnutzung im Sinne der LBO interessierthier nicht!
Maßgeblich wäre eine Nutzungsänderung Nichtwohngebäude/Wohngebäude unter Beachtung der Abgrenzung Innentemperatur > oder < 19°C.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Befreiung von EnEV möglich?! 11 Sep 2013 09:31 #49147

Hallo Fantomas :)

ich halte die ganze Frage für sehr spannend und wüsste gern mehr davon und wie es letztlich geregelt wird ;)

Aber für eine Diskussion in einem Forum wie diesem ist das Thema nicht geeignet.

Entweder die zuständige untere Bauaufsicht erteilt Freistellung, Ausnahme (oder was auch immer) oder nicht.
Ein rechtssicheres Herleiten mit stichhaltiger Begründung anhand der EnEV halte ich für schwer möglich.
Eine Möglichkeit wäre die Begründung mit der Angabe von Vergleichsfällen.

Gruß Gustav :)
Me transmitte sursum, Caledoni!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von GustavGans.

Befreiung von EnEV möglich?! 11 Sep 2013 10:15 #49148

Hallo miteinander,

danke für eure Gedanken.

Richtig. Es ist eine Umnutzung von militärischer Nutzung (es waren Kasernen- also durchaus auch "wohnen") zu nun privaten (also Investor) Wohnzwecken.

Ich sehe es eigentlich wie
"Celler
Moin Andreas,
befreit wird von "den Anforderungen dieser Verordnung".
Ich verstehe es so, dass ich nicht gezwungen werden kann unwirtschaftliche Maßnahmen durchzuführen, auch wenn die EnEV es eigentlich verlangt. Siehe auch §10 Abs.6."


Dies ist nunmehr auch genau die Argumentation des Investors. laut seiner Aussage wurde dies so mündl. mit der zuständigen Bauaufsicht ausgemacht.

Mein Problem ist nun einfach, dass ich als Fachplaner doch klar sagen muss:
Es ist eine große Bestandssanierung- also gilt es die EnEV einzuhalten (welche ja auch Ihren Sinn hat).

Wenn ich aber das schriftlich von der Bauaufsicht habe- bin ich aus dem "Schneider"?!

Danke!
ct

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Befreiung von EnEV möglich?! 11 Sep 2013 10:17 #49149

Morgen ist übrigens Termin des Investors mit der zust. Baubehörde (plus Bürgermeister :) ) in welchem dieses Thema nochmals andiskutiert werden soll.

Ich berichte ;)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten