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Befreiung von EnEV möglich?! 10 Sep 2013 09:14 #49129

Sehr geehrte Kollegen,

vermutlich war mein erster Post ein bißchen zu allgemein gehalten und zu unpräzise.
Nochmals ein neuer Versuch, mit Bitte um Hilfe/Stellungnahme.

Ein Kunde von uns hat alte Plattenbauten (damals militärische Nutzung im Osten) unter der (mündl. besprochnenen) Auflage von der Stadt gekauft.
Es sei klar ausgemacht worden dass der Investor nur kauft- wenn er von gewissen Auflagen befreit wird.
In meinem Fall- die EneV.

Es handelt sich also um einen standartisierten Plattenbau mit 30cm (Leicht-)beton Wänden.

Eigentlich sagt nun die EnEV klar:

Ab Austausch 1/3 der Fenster (alle Fenster werden erneuert)
Ab Umbaumaßnahmen >=50m² ( es handelt sich um 5 Plattenbaublöcke!)

ist die EnEV für Sanieren im Bestand einzuhalten.


EnEv ist nun mal Gesetz. Kann sich eine örtliche Baubehörde darüber hinwegsetzen??
Kann ich mir nicht vorstellen.

Wie muss man sich dem Kunden ggb. verhalten?

Vielen Dank für ein paar Tipps oder Hilfen.

ct

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Befreiung von EnEV möglich?! 10 Sep 2013 10:05 #49130

verstehe die Frage glaube ich nicht so richtig...

Wenn du doch die Fenster und die Außenfassade sanierst, musst du doch nur
die Anforderungen in der Tabelle 1 der Anlage 3 EnEV einhalten.
Wenn du neue Fenster einbaust, wirst du doch wohl keine einbauen die die geforderten 1,3 nicht einhalten oder?

Wenn du dann zusätzlich noch die Außenwände dämmen willst, musst du halt die 0,24 einhalten.

Wenn du die Außenwände nicht dämmen willst, musst du doch auch nicht oder?
..

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Befreiung von EnEV möglich?! 11 Sep 2013 05:20 #49140

Moin, moin,

die Befreiungen sind doch in §25 EnEV geregelt. Danach haben die zuständigen Behörden zu befreien bei unbilliger Härte. Unbillige Härte liegt vor, wenn die Aufwendungen (z.B. der Einbau neuer Dämmschichten der Außenhülle :( ) innerhalb üblicher Nutzungsdauer (allg. Rechtsprechnung ca. 10 Jahre :ohmy: ) nicht erwirtschaftet (an Heizkosten eingespart :lol: ) werden können.

Ich schätze da lässt sich viel ereichen.....
wenn auch wiederum nur auf Antrag. Den man gut begründen und mit ein paar Zahlen kostentechnischer Art unterfüttern sollte.

Gruß

Stefan

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Befreiung von EnEV möglich?! 11 Sep 2013 07:00 #49141

Hallo Stefan...

wofür braucht er eine Befreiung?
..

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Befreiung von EnEV möglich?! 11 Sep 2013 07:22 #49142

Moin Andreas,

befreit wird von "den Anforderungen dieser Verordnung".

Ich verstehe es so, dass ich nicht gezwungen werden kann unwirtschaftliche Maßnahmen durchzuführen, auch wenn die EnEV es eigentlich verlangt. Siehe auch §10 Abs.6.

So wie ich den Themestarter vertstanden habe, geht es um bestehende Gebäude, die nun ohne größere bauliche Veränderungen einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen. Könnte für mich bedeuten folgende Vorgehensweise:
1. Aufnahme Bestand und Ermittlung des Energieverbrauches
2. Ermittlung der notwendigen Maßnahmen inkl. Kosten
3. Ermittlung des Energieverbrauches nach "Sanierung"
4. Ermittlung des Differenzenergieverbrauches
5. Ermittlung der voraussichtlichen Energiekosten unter Berücksichtigung vernünftiger Preisentwicklungen für die nächsten 10-11 Jahre
6. Gegenüberstellung der Kosten energetische Sanierung - eingesparte Energiekosten
wenn energetische Sanierung teurer als gesparte Energiekosten dann Antrag auf Befreiung von Anwendung EnEv. Ende Gelände

Das bedeutet für mich nicht das ich vernünftige Maßnahmen auslasse, z.B. bei Fenstertausch natürlich etwas vernünftiges wähle......

Gruß

Stefan

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Befreiung von EnEV möglich?! 11 Sep 2013 07:40 #49143

ich hatte es so verstanden, das es sich doch um Wohnräume (ob da nun Soldaten gewohnt haben ist doch egal...)
handelte, und nach wie vor handelt.
Ich kann nicht erkennen, das man da gezwungen wird eine energetische Sanierung durchzuführen...

aber was nun wirklich gemeint war, kann uns nur der Fragesteller erklären...
..

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