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Hallo,
Zur Errichtung einer Dachgaube werden zum Wäemeschutz die Nachweise nach EnEv erforderlich. Ist es erforderlich, dass ein staatlich anerkannter Sachverständiger die Baukontrollen durch führt? Gibt es Ausnahmeregelungen? Danke im Voraus IBDoering |
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Ich glaube, dass ist landesspezifisch. In Brandenburg wird sowieso alles geprüft; das Prüfbüro kontrolliert auch den EnEV-Nachweis. Die Baukontrolle erfolgt in der Regel dann auch durch das Prüfbüro bei den Abnahmen der statischen Bauteile. Außerdem werden vom Prüfer Erklärungen der Fachunternehmer (hier Bau und Heizung) gefordert.
Mit freundlichen Grüßen R. Arnold Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
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Hallo,
wir haben auch schon einige Ausbauten dieser Art geplant und ausgeführt (NRW). Mir ist aber nicht bekannt, das bei derartigen BV jemals ein Sachverständiger auf der Baustelle die Einhaltung des WS überprüft hätte. Macht in meinen Augen für diese untergeordnete Baumaßnahme auch keinen Sinn. Ob das irgendwo ausdrücklich geregelt ist, kann ich im Moment nicht sagen. |
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genaueres steht in der DVO-ENEV, Verordunung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung die landesspezifisch ist.
In Nds. z.B: Der Bauherr hat die Nachweise ..... von einem Sachverständigen ..... erstellen zu lassen. Der Bauherr hat .... einen Sachverständigen zu beauftragen, eine Bescheinigung darüber auszustellen, ob die baulichen Anlagen ..... den Nachweisen entsprechend errichtet .... sind. Der Sachverständige hat sich während der Bauausführung durch stichprobenhafte Kontrollen davon zu überzeugen, ob die baulichen Anlagen entsprechend den Nachweisen ausgeführt werden. |
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Hallo IB Döring,
Dachgaube < 30m³? => Bagatellerweiterung EnEV §8(3), m. E. keine Nachweise erforderlich. Mit freundlichen Grüßen johü 040913 |
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