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Aw: Lüftungskonzept 14 Mär 2013 17:41 #46376

Hallo,

ich hab da keine Ahnung von, aber....


bei Arbeitsstätten sind die Vorschriften die ein gutes Raumklima vorgeben schon einzuhalten. (Stichwort: überhitzes Büro)

Oder meint ihr Wohnungsbau?

Gruß Gustav

:)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Lüftungskonzept 14 Mär 2013 18:32 #46379

Achtung mein Halbwissen.................
hab ich mir von einem Lüftungs SV "plagiatiert" welcher schon den Planungsfehlerstrick am Hals hatte.

Der seit Anfang 2006 vorliegende Normenentwurf zur Neuregelung der hier relevanten Lüftungsnorm DIN 1946-6 wurde im Frühjahr 2009 verabschiedet und ist als anerkannte Regel der Technik zu beachten.

So lautet die Vorgabe an die Planer...........

Der Normungsausschuss reagiert hiermit auf die stetig wachsenden Anforderungen an die Luftdichtung der Gebäudehülle, insbesondere der Fenster. Die bisher ungeklärte Frage, wie und durch wen der Wegfall der freien Fugenlüftung zu ersetzen sei, wird durch die überarbeitete Norm nun eindeutig zu Gunsten der Nutzer entschieden. Demnach muss eine Wohnung so geplant und ausgeführt werden, dass auch bei Abwesenheit des Nutzers und geschlossenen Fenstern keine erhöhte Raumluftfeuchte und Schimmelpilzbildung auftreten kann. Das „Lüftungsrisiko“, dass bisher aufgrund der ungeklärten Zuständigkeiten zum Großteil beim Nutzer lag, verschiebt sich somit auf den Planer.

Bei der zwingend herzustellenden luftdichten Gebäudehülle ist der nunmehr explizit vorgeschriebene Luftwechsel über eine reine Fugenlüftung zumeist nicht mehr zu erbringen. Die Einhaltung des Außenluftvolumenstromes ist demnach zu planen und durch Berechnung sicherzustellen und durch besondere Maßnahmen (z.B. Lüftungsanlage) zu gewährleisten.


Grüsse RR

D.h. Häuser ohne Lüftungsanlage können von den Rechtsdrehern... verdrehern schon als Planungsfehler angesehen werden.
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen

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Aw: Lüftungskonzept 15 Mär 2013 05:49 #46400

wo steht das bitte das die 1946-6 einen anerkannte regel der technik ist?

wenn sie in der bauregelliste steht ... dann ist sie pflicht.

obwohl man einen bauherrn (EFH-Bereich) keine lüftungsanlage "aufdrängen" kann. wir weisen darauf hin und machen einen deutlichen Hinweis auf dem Eingabeplan.

ähnliches problem mit der statik. auch für ein efh ist eine statik erforderlich ... bauherrn interessiert das nicht.
und wiederum weise ich im eingabeplan darauf hin.

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Aw: Lüftungskonzept 20 Mär 2013 07:57 #46614

wir haben bürointern eine diskussion, ob nun eine lüftungsanlage pflicht ist oder nicht...
nach enev muss doch eine lüftung bzw. luftwechsel sichergestellt sein; dies gelingt meiner meinung
nach nur mit einer nutzerunabhängigen lüftungsanlage.

muss ich nun meinen auftraggeber explizit darauf hinweisen, dass eine lüftungsanlage einzubauen ist
oder kann ich einfach von fensterlüftung ausgehen?

wie handhabt ihr das?
kann hier jemand aufklären?

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Aw: Lüftungskonzept 20 Mär 2013 08:28 #46615

Moin,
eine Lüftungsanlage ist keine Pflicht.
Vorschriften zum zwingenden Einbau einer Lüftungsanlage gibt es nicht.
Dass die EnEV eine tatsächliche Luftwechselrate vorschreibt, ist mir auch nicht bekannt.
Allerdings muss für ein ausreichender Luftwechsel erreicht werden können. Technisch geht das auch, wenn ich die Fenster öffne.
Mit der neuen DIN 1946 ist nun die Lüftung zum Feuchteschutz formuliert worden, welche auch bei Abwesenheit der Nutzer zu gewährleisten und nachzuweisen ist.
Menschen, die Lüftungsgeräe vekaufen, sitzen natürlich nicht nur in diesem Normenausschuss, sondern möchten auch gerne, dass die Norm in ihrem Sinne angewandt wird.
Beratende Ingeneiure sollte sich jedoch ein möglichst unabhängiges Bild machen und prüfen, ob diese Norm für sie verbindlich ist. Und wenn ja, warum.
Ich weiß das nicht, führe aber in der Regel den Nachweis für den Feuchteschutz nach besagter Norm (sind ja nur zwei Formeln, die auszuwerten sind). Zum zwingenden Einbau von Lüftungsanlage führen die Nachweise jedoch nicht, da entweder die Infiltration ausreicht oder ausreichend gemacht wird.

Seit einigen Jahren wedelt die Lüftungsindustrie mit einem Gutachten, wonach es eine Planungsfehler sein könnte, keine Lüftungsanlage zu planen. Es lohnt sich, die Langfassung zu lesen.
Einem Auftraggeber eine Lüftungsanlage vorzuschreiben kann gefährlich werden, wenn sich im Nachhinein herausstellt, diese wäre nicht erforderlich gewesen und erforderliche Maßnahmen zum Feuchteschutz deutlich günstiger.

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Aw: Lüftungskonzept 20 Mär 2013 11:14 #46633

  • HerrLehmann
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  • Beiträge: 1225
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Im aktuellen DIB März 2013 Seite 22 gibt es neues zum Thema.

Gruß

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