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Hallo zusammen
ich plane einen Wintergarten an ein bestehendes EFH anzubauen. Nun sagt mir der Wintergartenbauer, das die im Wintergarten befindliche frühere Aussenwand (zweischalig ,mit 10cm Dämmung) innerhalb des WG gedämmt werden muß, um Tauwasserausfall zu vermeiden. Also auf den Klinker Dämmung kleben und verputzen. Der WG bekommt eine Lüftungsanlage und hat die Grundmaße ca. 4,5 x 4,5m und ca 2,5m Höhe im mittel. Habt ihr Erfahrungen und ist das dämmen wirklich notwendig Gruß Andreas ..
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Dopelte Dämmung ist Quatsch!
Woher soll da die Kälte kommen? der Klinker ist doch etwa gleich warm wie die Wintergartenluft und wird zusätzlich (leicht wegen 10cm WäDä) von innen geheizt. Einzige Problemzone in Extremsituationen könnte die "Kätebrücke" sein, wo der Klinker ungetrennt von Außen (=kalt) in den Wintergarten durchgeht Grüße aus Berlin Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Danke Florian Muthmann,
sehe ich genauso. Aber kann ich dem Bauherren denn versichern das sich im Bereich des Anschlusses kein Tauwasser bildet wenn er im Winter die Hütte voll aufheitzt. (Wintergarten soll Fußbodenheitzung erhalten). Ich weiß da keinen Rat. Macht ja auch keinen Sinn zB einen halben Meter Dämmung aufzbringen, um analog der ENEV die Wärmebrücke zu schließen Wenn man sich schon erstellte Wintergärten anschaut, scheint es auch ohne zu funktionieren. Nur wie ist es mit dem NAchweis oder der Gewährleistung? Schönes Wochenende Gruß Andreas |
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hallo andresa,
ich würde zunächst erst einmal unterscheiden, ob es sich um einen wintergarten handelt, also einen glasvorbau vor ein bestehendes gebäude oder ob es sich in diesem fall un eine wohnraumerweiterung (in glasbauweise handelt. für den fall eines wintergartens hat es nur einen positiven einfluß (energiegewinn für das vorhandene gebäude) auf der energiebedarf des vorhandenen gebäudes. für den fall einer wohnraumerweiterung bezweifel ich, das nach der ENEV der nachweis erfüllt werden kann, soweit es sich um einen kompl. glasvorbau handelt. dann müßte für den nachweis das ges. gebäude betrachtet werden einschl heizugsanlage etc. es kann natürlich eine befreiungsantrag bei der bauaufsichtsbehörde gestellt werden. gruß klaus |
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Hallo,
Wenn es ein beheizter Wohnraum ist, sieht die Sache schon anders aus. Dann liegt im Winter (viel) mehr Wasser in der Luft was entsprechend schnell kondeniert. Die vorgeschlegene Innendämmung kaschiert das Problem dann aber nur, da die kalten Klinker dann in der Mitte der Wand liegen und von beiden Seiten feuchte Luft abbekommen (beide Seiten Wohnraum). Der Schimmel sitzt dann innen (ist erstmal besser, da es vielleicht erst nach der Gewährleistung auffällt). Optimal wäre die Klinker aufzusägen und ca. 10 cm Dämmung als thermische Trennung einzubauen. Grüße aus Berlin Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Hallo,
der Lösungsansatz von Herrn Muthmann ist korrekt und bauphysikalisch gesehen blitzsauber. Es wird m. E. aber statische Probleme geben beim Ausbilden der horizontalen Fuge im Anschlußbereich von WG-Dach an den Klinker. Eine nachträgliche Abfangung der Vorsatzschale ist mit erheblichem baulichem Aufwand verbunden. Gruß, Michael Hülshorst |
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