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Lärmkontingent, DIN 45691 bei reinem Bürogebäude 23 Jan 2013 10:09 #44511

  • GustavGans
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Moin :)

mal eben Kippe ausmachen und Kaffetasse beiseite, ich hab ne Frage:

Im aktuellen Genehmigungsverfahren wird in B-Plänen für Gewerbe oder Industriegebiete oft ein Lärmkontingent vorgegeben.

Das sieht z. B. so aus:
tags (6:00 – 22:00 Uhr) : L EK tags= 62
nachts (22:00 – 6:00 Uhr) : L EK nachts= 45

Wie ist das bei einem Gebäude mit reiner Büronutzung? Muß dafür ein Lärmgutachten gemacht werden??? :dry:

Is doch jedesmal gleich... was soll das? Ober gibt es eine Tabelle mit der man ein extrag Gutachten umgehen kann?

Gruß Gustav :)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Lärmkontingent, DIN 45691 bei reinem Bürogebäude 23 Jan 2013 10:55 #44515

Hab noch nie gehört, dass für Bürogebäudenutzung im B.-Plan - Ausweisung Industriegebiet der Nachweis für einzuhaltende Immisionspegel nach aussen notwendig ist!
Oder steht da ein besonderes gegen Immision zu schützendes Gebäude genau neben dem Bauvorhaben?
Nachweis der Büroräume gegen Aussenlärm für Lärmpegelbereich z.B.:I-VII oder Nachweis zum Beurteilungspegel nach 18005 sollte aber nötig sein.
Die Bauämter kontrollieren das teilweise schon genauer, eventuell hängt da noch eine Berufsgen. dazwischen. Den Fall hatten wir kürzlich bei Büroräumen für die Unfallkasse, die habens ganz genau geprüft.

Anfrage an´s BA starten , bringt Euch eventuell schnell weiter!

Grüsse RR
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen

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Aw: Lärmkontingent, DIN 45691 bei reinem Bürogebäude 23 Jan 2013 11:51 #44516

  • GustavGans
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  • Beiträge: 1936
Hallo RR :)

geht um Gewerbegebiet (nicht Industriegebiet)

Die Einhaltung der Lärmvorgaben sind gem. DIN 45691 nachzuweisen. Da kann auch die Sachbearbeiterin mit dem Doppelnamen im Bauamt nix machen.

Das dürfte so ab ca. 2006 bei JEDEM neu ausgewiesenen Gewerbegebiet Pflicht sein. Und für bestehende Gebiete kann der B-Plan geändert werden... falls ein Anwohner sich beschwert. Die Gemeinde ist gezwungen, die Vorgaben in ihren Bereich umzusezten!!!

Es geht um den Nachbarschaftsschutz. Da reicht ein einziges Wohnhaus daneben.

Gruß Gustav :)
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Aw: Lärmkontingent, DIN 45691 bei reinem Bürogebäude 23 Jan 2013 12:23 #44517

Hab´s begriffen.

Klingt aber deutlich nach Gutachten.

MFG RR
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen

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Aw: Lärmkontingent, DIN 45691 bei reinem Bürogebäude 23 Jan 2013 12:32 #44518

  • GustavGans
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  • Beiträge: 1936
Müsste aber langsam doch mal so Standardwerte geben... Büronutzung und evt. in Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten.... :)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Lärmkontingent, DIN 45691 bei reinem Bürogebäude 23 Jan 2013 12:52 #44520

Gibt´s bestimmt.
Hast Du schon eine Vorlage zur Kontigentierung ?
Wir haben "jetzt" eine im Büro , allerdings von Profis "Schallakustik -Leipzig" .
Das liest sich wie Gummi...............................
Hat allerdings mit unserer täglichen Arbeit recht wenig zu tun.
Willst Du Dir das antun ?

Grüsse RR
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
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