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in Niedersachen sind die stichprobenhaften Kontrollen auch bei nicht zu prüfenden Bauvorhaben durchzuführen und mit Unterschrift zu bestätigen (Durchführungsverordnung) - wie sie zu erfolgen haben und was für Konsequenzen zu ziehen sind, habe ich mit Gutachtern (des Bauherrn, der Baufrau) hin und wieder intensiv erörtern müssen. Mit der KfW allerdings noch nicht ...
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Sorry,
habe mich natürlich auf KfW-Objekte bezogen. @ Andreas , in Deinem Fall, Anfrage an de BH , er zahlt und ist König . Ist der NW zum Wärmeschutz falsch , gibt´s den Hinweis von Dir doch erst wenn Du gegengeprüft hast. Was ist mit dem Gebäudeenrgiepass ? Gibt´s den schon , dann musst Du ja prüfen, wenn nicht , dann genau so . Grüsse RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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GÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄHN
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Letzte Änderung: von Bora.
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