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Letzte Änderung: von HerrLehmann.
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Hi
das hat ja meiner Meinung nach nichts mit der KFW zu tun. Das ist doch die Sache zwischen dem Bauherren dir und dem zweiten SV. So lange ihr beide SV seid, und der zweite SV die Umsetzung deines Wärmeschutznachweises kontrollieren will und kann, und das letztendlich dann auch unterschreibt ist doch alles in Ordnung!! Die KFW kann ja nicht fordern das der SV nur eine Einzelperson ist.... oder hab ichs schon wieder nicht verstanden... ..
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So wie Andreas sehe ich das auch.
Es kann ja auch vorkpmmen, dass du zwar in der Genehmigungsphase beteiligt bist, von der Ausführung aber gar nichts mitbekommst. Dann kann es ja nur ein anderer Sachverständiger sein, der die Ausführung bestätigt. Unabhängig davon gibt es natürlich noch die Regelungen der Durchführungsverordnung, die hier in Niedersachsen ebenfalls eine Bestätigung über die Ausführung verlangt. Kann natürlich auch dann nur machen, wer die Ausführung kennt. |
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Sooooo jetzt habe ich etwas passendes zu diesem Thread....
ich habe jetzt zufällig genau so einen Fall. Zwar nicht KFW-70 aber Gewerbebau! Ein Bauherr hat sich mit seinem Sachverständigen "gezankt" und hat ihn vom Bau geworfen. Jetzt taucht der Bauherr bei mir auf, hält mir den von diesem Kollegen aufgestellten Wärmeschutznachweis unter die Nase, und bittet mich die Sachverständigenerklärung zu den Stichpr. Kontrollen auszustellen.... (der Bau ist natürlich fertig!!) Wie ist das nun? Muss ich den Wärmeschutznachweis nun auch prüfen, ob er korrekt erstellt ist?? Oder reicht es, wenn ich vor Ort überprüfe ob alles analog des Nachweises eingebaut wurde und dann schreibe ich in die Abnahme das der Nachweis als Richtig unterstellt wird? Andreas ..
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Hallo Andreas,
gute Frage , diese Fälle habe ich sooooo oft. Allerdings genau gedreht, ich mache den Anfang und dann kommen die kaufmännisch gesehen günstigen Kollg. auf die Baustelle. Da hat noch nie jemand bei mir angerufen, was wir da für einen Quark gerechnet hätten. Aber , jetzt drehen wir mal den Spass um. Du bist auf der Baustelle. Deine Kontrolle ergibt z.B: bei den Wärmebrücken - eine Abweichung zum Beiblatt II . Also setzt Du Dich hin und bringts den Gleichwertigkeitsnachweis. Wenn´s klappt - alles i.O. , wenn nicht dann stimmt der Grundlagenquark nicht mehr - Ergo neuer Nachweis ist notwendig, da Du ja die Einhaltung nicht wirklich so unterschreiben willst. ODER AUGEN ZU UND DURCH. WER VON UNS HAT DENN SCHON MAL ÄRGER MIT DER KFW GEHABT ? Grüsse RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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Hi
wie gesagt geht es hier nicht um die KFW, sondern um die "ganz normalen" stichpr. Kontrollen bei prüfpflichtigen Bauvorhaben... ..
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