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Baupolizei 08 Feb 2012 17:29 #39812

Moin,
da bin ich mal gespannt, wann die Ordnungswidrigkeit "Verweigerung des Energieausweises" geahndet wird. Dann brauchen wir uns die Frage nach dem Warum und Wofür nicht mehr zu stellen. Aber danach war ja auch nicht gefragt.
Über einen Link zum Bußgeldkatalog bin ich dankbar, und was passiert bei wiederholter Verweigerung?

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Letzte Änderung: von statikmoeller.

Aw: Energieausweis bei Kauf eines Gebäudes? 08 Feb 2012 21:21 #39814

Mann kann das auch anders sehen (jetzt) als potentieller Kaufer:

Das nicht-vorhanden-sein eines Energieausweises kann als eine Art "Punkteabzug" bei der Liegenschaftsbewertung gesehen werden.

Dh du hast dann als Kaufer sozusagen Anspruch/Druckmittel (ist jetzt Auslegungssache) bei der Preisverhandlung


gruesse dominik

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Aw: Energieausweis bei Kauf eines Gebäudes? 08 Feb 2012 22:29 #39815

@statikmoeller

Hallo,

anbei ein Hinweis zu den Bußgeldern die ausgesprochen werden können. Und dieser Link führt zum passenden Gesetz (beachte §5 und §8) und wer sie eintreiben soll steht hier .

Zum Glück wissen das noch nicht alle Käufer und Mieter ;)

Gruß
Stefan

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Aw: Energieausweis bei Kauf eines Gebäudes? 09 Feb 2012 07:39 #39816

@StatikHeld

Danke für die Verweise - hat es schon Fälle gegeben, wo ein Bußgeld tatsächlich verhängt (heisst das so?) wurde?

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