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Schallschutz Spindeltreppe 03 Feb 2012 17:52 #39766

Hallo Forum,
ich wurde mit folgender Fragestellung konfrontiert:
In einem MFH sind die zwei obersten Geschosse eine Maisonettewohnung, mit einer Wendeltreppe verbunden. Diese wurde (wahrscheinlich, wie auch sonst?) auf die Rohdecke aufgedübelt.
Nun war in der Wohnung unter der Maisonettewohnung ein Mieterwechsel, der neue Mieter beschwert sich jetzt massiv aufgrund des Trittschalls der Wendeltreppe aus der oberen Wohnung.
Das MFH wurde vor ~20 Jahren gebaut, bisherige Mieter in der unteren Wohnung haben sich nicht beschwert.

Ich denke, dass damals die Treppe falsch eingebaut (nicht schalltechnisch getrennt)wurde. Nur was bringt mir das heute?
Welchen Anspruch hat der Eigentümer aus der unteren Wohnung?
Muss die Treppe saniert werden, oder gibt es "Bestandsschutz"?

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Aw: Schallschutz Spindeltreppe 03 Feb 2012 18:47 #39767

Hallo,

nach meiner Erfahrung gibts gegen Beschwerden von Mietern keinen Bestandsschutz. Gerade bei Schallproblemen hilft nur Nachbessern, weil der betroffene Mieter irgendwann die Miete kürzt, und der Vermieter in jedem Fall den kürzeren zieht. Vielleicht hilft ja schon ein weicher Stufenbelag.

Gruß Wolfgang

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Aw: Schallschutz Spindeltreppe 09 Feb 2012 18:16 #39819

Hallo Major,

beim Schallschutz gibt es BAURECHTLICH einen Bestandschutz (im Gegensatz zum Brandschutz).
Dazu müßte der Schallschutz der Spindeltreppe aber mindestens dem erforderlichen (Mindest-)Schallschutz zum Zeitpunkt der Erstellung des Gebäudes sein.

Meiner Meinung nach war ein Verdübeln einer Spindeltreppe (ohne Schallschutzmaßnahmen) auch vor 20 Jahren nicht zulässig.
Im übrigen entspricht der baurechtliche Mindestschallschutz nach DIN 4109 in etwa immer noch den Werten von vor 20 Jahren.

Daher wirst du mindestens den Mindest-Schallschutz nachrüsten müssen ! (Toller Satz :)

Zudem kommt auch noch hinzu, daß die Mieter dich durchaus auch privatrechtlich belangen können, dann kommt es auf den Richter an, was dieser als "vor 20 Jahren allgemein gültig" ansieht.

Also handeln bevor der Mieter die Miete kürzt !

Ich würde es auch (wie Wolfgang vorschlägt)erst einmal mit einem weichen Stufenbelag versuchen.
Wenn es nichts nützt, wirst du wohl kaum um ein Neopren-Auflager herumkommen.
(Achtung bei den Dübeln = Schallbrücken)

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