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Hallo,
ich habe für den ENEV Nachweis eines Wohnhauses folgende Werte ermittelt: Referenzgebäude: Ht = 0,34 Qp = 97,4 ep = 1,16 Wohnhaus: Ht = 0,22 Qp = 60,3 ep = 0,94 Nun soll das Haus ein KFW-Effizienzhaus 55 werden. Um Qp zu senken soll eine PV-Anlage mit einer Jahresleistung von 800 KWh berücksichtigt werden. Nun kann ich auch noch die Dämmung der Außenwände von 8 cm auf 6 cm reduzieren (Verblendung,Luftschicht,Dämmung,17,5 PPW2) Die Mindestwerte werden eingehalten Wohnhaus: Ht = 0,23 Qp = 52,0 ep = 0,79 Ergebnisse für das KFW-Effizienzhaus 55 Qp: 52/97,4 = 0,53 = 53 % < 55 % Ht: 0,23/0,34 = 0,68 = 68 % < 70 % Ist es vom Ansatz her korrekt, dass mit entsprechender Anlagentechnik und Berücksichtigung einer PV-Anlage ein KFW-Effizienzhaus 55 mit 6 cm Dämmung in den Außenwänden möglich ist ? Grüsse |
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Hallo Herr Lehmann,
hast du dir mal ausgerechnet, ob der PV Strom auch direkt im Gebäude verbraucht werden kann ? Nach ENEV 2009 ist eine Stromgutschrift möglich, der Strom muß aber "vorrangig im Gebäude selbst genutzt werden", dies muß m.E. auf Monatsbasis ermittelt werden. Wenn die Sonne scheint wirst du wohl kaum das Licht einschalten und der Strom im Winter ist ja wohl nur ein Bruchteil des gesamten PV-Stromes. Wer eine PV Anlage installiert, will doch eigentlich die hohe Einspeisevergütung kassieren und nicht teuren Strom für sich selber produzieren. Wenn du nicht mit Strom heizt, kann der Strom nur von der Beleuchtung abgezogen werden, dies ist auch nur mit Berechnung nach DIN 18599 möglich. Denke bitte daran, daß du DIN 18599 gegenüber der KFW nur mit Software nach denen Ihrer Softwareliste rechnen darfst. Die Argumentationskette: "Ist doch egal, wer den ökologisch korrekten Strom verbraucht" ist zwar logisch aber nicht beim ENEV Nachweis. |
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Hallo Herr Lehmann
bist du dir sicher, das da nicht irgendwo ein Eingabefehler ist? Vom Gefühl her würde ich sagen das Außenwände mit 6cm (auch 8cm) Dämmung den Nachweis unmöglich machen. Da geht doch nochmal der Ht-Wert in die Hose. Vielleicht kannst du mal deine anderen Annahmen hier einstellen das man mal gegenrechnen kann... Andreas ..
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Moin,
sehr merkwürdig erscheint auch mir dierser winzige HT-Wert, vielleicht passte es, wenn das Haus keine Fenster hätte (dann wäre allerdings der HT-Wert des Referenzgebäudes auch kleiner). Verstanden habe ich nicht die Angabe der "Leistung" der PV-Anlage mit 800 kWh: sollen dass die anrechenbaren kWh sein, oder hat die PV-Anlage eine Leistung von 8 kWp oder nur 1kWp (um dann auf 800 kWh jährlich zu kommen)? Bei meinenen Berechnungen (nicht 18599, darf ich danach bei einem Wohngebäude tatsächlich auch die Beleuchtung bilanzieren und wie wäre dann die Ausstattung des Referenzgebäude abzubilden?) wirkt sich der Ansatz einer PV-Anlage (monatlich bilanziert, in der Regel nicht größer als 8 kWp) auf den Primärenergiebedarf nur geringfüigig aus (einen Tuck mehr bei Wärmepumpen, da ich dann nicht nur die Hilfsenergie ansezten kann)- |
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Hallo,
weitere Infos hier: www.dibt.de/de/Data/EnEG_Staffel11.pdf Seite 16 + 17 www.iset.uni-kassel.de/abt/FB-A/publicat..._GIPV_PV_EnEV_MR.pdf www.enev-online.org/enev_2009_praxisdial...uerbare_energien.htm old.heilmannsoftware.de/publicfiles/news...geAntwort2011_01.pdf @ zeemann: Genau das ist auch mein Problem. Ich rechne nach 4108-6. Da kann ich nicht auf Monatsbasis ermitteln. Kann ich dann einfach nur die Jahresleistung mit 800 KWh/a gutschreiben lassen (Strombedarf 4874 Kwh/a) ? In den oben angegebenen Adressen (Uni Kassel + Heilmannsoftware) wird die Problematik angesprochen. @ Andreas: Es ist nicht alles so schwach gedämmt. Decke U = 0,16, Fenster, U = 0,8, Fußboden U = 0,18 Ansonsten aktuell: Hüllfläche A = 629,8 m2 incl Wärmebrücken HT = 140,4 W/K = 0,22 W/(m2K) Volumen V = 667 m3 qh= 49,2 Kwh/(m2a) ep = 0,81 (mit Gutschrift PV-Anlage 800 Kwh/a) ohne ep = 0,97 Qp = 50,1 Heizung: Abluftwärmepummpe ohne WRG (NIBE F 750), alles innen, FB-Heizung @ Möller: die PV-anlage hat 1,02 KwP , 800 KWh/a Jahresleistung Strombedarf 8474 Kwh/a, anrechenbar 800 Kwh/a Ich bin kein Haustechniker und schier am verzweifeln (mein Tinitus meldet sich mal wieder). Gruß |
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na ja, dass Anrechnen des PV-Stromes sollte schon monatlich erfolgen, bei einer Wärmepumpe ließe sich der monatliche Bedarf nach der Verteilung analog der monatlichen Außentemperatur ermitteln. Dazu noch pauschal der Warmwasserbedarf. Der monatliche Ertrag kann über die Verhältnisse des monatlichen Strahlungsangebotes (na gut: Würzburg) angesetzt werden. Das wäre dann doch EnEV konform, oder?
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