Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

EnEV bei Modernisierung mit zeitgleichem Anbau 01 Aug 2011 04:54 #37233

Hallo,
ich muss einen Nachweis für ein NWG machen, bei dem ca. 200m2 NGF in einem Bestandsgebäude liegen, das grundlegend umgebaut wird (alles neu was Wärmeschutz betrifft) und dann kommt noch ein Anbau mit ca. 260m2 NGF dazu. Für die Modernisierung hätte ich ja gerne die 140% genutzt um wenigstens dort weniger Dämmung zu erreichen.
Aber habe ich es richtig verstanden, dass ich dann 2 Nachweise machen muss, weil zulässig Qp ja nicht gemittelt werden kann ?
1. den für die Modernisierung mit 140% (oder über Anlage 3 -braucht aber noch mehr Dämmung)
2. den für den Anbau als Neubau

Anlagentechnik wird für alles komplett neu gebaut (Brennwert mit Solar) und im Anbau aufgestellt. Was mache ich mit der Technik wenn ich 2 Nachweise rechne, einfach so in die Software eingeben, als wenn jedes seine Anlage hat?
Da im Bestand alles grundlegend umgebaut wird und neue Anlagentechnik rein kommt, muss laut Auslegung vom Bundesumweltministerium auch das EEWärmeG für das gesamte Gebäude erfüllt werden, also Solaranlage für die 460m2 NGF. - Richtig?

Oder sollte ich die Überlegungen über eine etwas geringere Dämmung im Bestand beiseite legen und den Nachweis für das komplette Gebäude als Neubau rechnen?
Kann ich dann hinsichtlich des EEWärmeG die Theorie vertreten, dass der Bestand ja mehr als 15% besser ist (bezogen auf die 140%-Regelung) und die Solaranlage doch nur für den Anbau-Teil, also die 260m2 nachgewiesen werden muss? Soviel Warmwasser wird ohnehin nicht benötigt.

Hat jemand eine Meinung dazu? Schon mal Danke!
Viele Grüße
HolzKK

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: EnEV bei Modernisierung mit zeitgleichem Anbau 02 Aug 2011 07:05 #37247

Hallo Holzkk,

1. Ja du musst zwei Nachweise führen (1x 100 % ENEV, 1x 140 % ENEV), oder alle ENEV 100 %
2. Egal wo die Heizung steht, du setzt die neue Heizung für beide Nachweise an.
(Hinweis: Selbst die alte Heizung (im Altbau) dürftest du in das Referenzgebäude für den Neubau setzten)
Leitungsverluste beachten.

Eigene Meinung: Ich würde alles als Neubau rechnen !

3. Vorsicht beim EEG: Bei Nichtwohngebäuden mußt du den Nachweis führen, daß die Solaranlage auch tatsächlich 15 % des Gesamtwärmeenergiebedarf
einspeist ! Bei NWG hast du manchmal einen geringen WW-Bedarf (Werkstatt, Ladenlokal etc.), dann mußt du mit der Solaranlage auch die Heizung unterstützen um auf 15 % zu kommen, das ist nur mit sehr großen Kollektorflächen möglich. Der "vereinfachte" Nachweis über die Aperturfläche ist nur bei Wohngebäuden zulässig.

Die beste Lösung ist die 15 % über die Wärmedämmung zu erreichen, bei NWG kannst du über einen Blower Door Test (und dann die echte Luft-Wechselrate "abschätzen" + eintragen) sehr viel erreichen. Die übliche "preiswerte Lösung" ist aber: Pellet-Heizung. (m.E. CO

4.Ja, wenn du 2 Nachweise rechnest (140% und 100%) bezieht sich die 15 % Regel de EEG m.E. immer auf den jeweiligen Nachweis.

zeeman

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten