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Hallo Kollegen,
an eine Produktionsanlage Aluminium soll eine Lagerhalle für Coils angebaut werden. Die Halle wird, wenn überhaupt, nur durch Prozesswärme beheizt. Welche EnEV-Nachweise würdet ihr führen mit welchem Nutzungsprofil? Das Nutzungsprofil für Parkhäuser z.B. beinhaltet ja nur die Beleuchtung. Ist das bei einer Lagerhalle so ähnlich? Gruß Michael |
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Wenn die Halle nicht auf >12°C beheizt wird, dann brauchst du doch laut EnEV keinen Nachweis führen...
??? Prozessabwärme ist doch im Sinne der ENEV keine Beheizung... |
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In der EnEV steht:
1. für Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden 2. für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung von Gebäuden nach Nummer 1 Die Halle wird beleuchtet (wie ein Parkhaus z.. Das Nutzungsprofil für ein Parkhaus ist Nr. 33 (DIN 18599-10). Also muss doch für ein Parkhaus, obwohl nicht beheizt, ein EnEV-Nachweis geführt werden. Oder???????? Und eine Lagerhalle????? Gruß Michael |
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