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EEWärmeG mit Photovoltaik 31 Jan 2011 10:29 #35021

Hallo zusammen

ist es Richtig, und welche Anforderungen gelten dann, wenn man bei einem EFH anstatt
eine Solaranlage eine Photovoltaikanlage aufs Dach baut um das EEWärmeG einzuhalten?

Andreas
..

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Aw: EEWärmeG mit Photovoltaik 31 Jan 2011 13:42 #35024

ich kann in dem Gesetz nix von Photovoltaik finden? Wie kommst du darauf?

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Aw: EEWärmeG mit Photovoltaik 31 Jan 2011 15:00 #35025

Hi

mein Programm "Der Energieberater" von Hottgenroth gibt diese Möglichkeit
Enev 2009 §5

Zukünftig darf gemäß § 5 der EnEV 2009 bei zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien bei der Berechnung der Energiebilanz vom Endenergiebedarf abgezogen werden, wenn der Strom im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt wird und vorrangig selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemenge in ein öffentliches Netz eingespeist wird (z.B. bei Fotovoltaikanlagen).

Wie geht ihr damit um...?

Andreas
..

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Aw: EEWärmeG mit Photovoltaik 31 Jan 2011 16:07 #35026

Hallo Kollg.

das funktioniert mit jeder gut gewarteten Software "wir machen das mit Dämmwerk". Allerdings spricht Andreas vom EEWärmeG und dort wird dazu in der Anlage expl. keine Aussage gemacht.


WER WEISS MEHR ???


MFG RR
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen

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Aw: EEWärmeG mit Photovoltaik 31 Jan 2011 23:18 #35032

Hallo Kollegen,

wenn man Strom aus der Photovoltaikanlage mit anrechenen will, kann man nur den Anteil in Anrechnung bringen welcher zum beheizen oder der Warmwassererzeugung benötigt wird. Falls man beispielsweise einen klassischen BW-Kessel im Keller aufstellen will, welcher auch das Warmwasser bereitet, kann lediglich der Strom der Pumpen in Ansatz gebracht werden! Zu beachten ist hierbei die Auslegung Nr.11 des DIBt und der Hinweis auf die monatliche Betrachtung. Wie sicher bekannt ist ;) wird in der Heizperiode nur wenig Strom über die Photovoltaikanlage erwirtschaftet, daher kann auch nur wenig in Anrechnung gebracht werden. Sinnvoll ist diese Überlegung eventuell bei Wärmepumpen in der Übergangszeit, aber hier ist das in der Eingangsfrage erwähnte EEWärmeG durch die Wärmepumpe im Normalfall bereits abgedeckt und immer daran denken die Stromerträge während der Sommerzeit können nicht für den Heizfall im Winter angerechnet werden und es gilt an dieser Stelle die 15%-Regel des EEWärmeG. Bei Nichtwohngebäuden (oder bei Wohngebäuden, wenn es jemand mag) mit einer Klimaanlage, sprich Kühlung, kann ein Großteil der Ertäge aus der Photovoltaikanlage auf das Ergebnis angerechnet werden. Es muss der Grenzwert aber auch hier um mind. 15% unterschritten werden. Hier sollte man die Begründung des EEWärmeG und dort die Seite 37 (zu §5, Abs.1) lesen, wo darauf verwiesen wird das nur aktive Systeme in Ansatz gebracht werden dürfen. Eine Photovolatikanlage ist kein aktives System und kann an dieser Stelle nur über die 15%-Regel eingepfegt werden.

Gruß
Stefan

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Aw: EEWärmeG mit Photovoltaik 01 Feb 2011 09:35 #35036

nur so nebenbei.

Jeder wird doch den Strom einer Photovoltaik für die "fürstliche" Vergütung ins Netz einspeisen und nicht selber nutzen. Dann darf man den überhaupt nicht ansetzen.

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