Hallo Kollegen,
folgender Fall: ein Bauherr plant zwei Doppelhaushälften identisch, aber mit 2 Bauanträgen auf 2 verschiedenen Parzellen.
Vorgesehen und notwendig ist zur Erfüllung von EnEV und EEG Solar als Flachkollektor für Warmwasser.
Meine Frage: muss der Bauherr zwingend hier zwei getrennte Anlagen vorsehen, oder genügt eine Anlage für die beiden DHH gemeinsam, was wohl sicher wirtschaftlicher wäre?
Weiß hier jemand was zur rechtlichen Regelung?
mit besten Grüßen
Conrad Brandt