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Gast
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Hallo zusammen
ich darf den Schallschutznachweis für ein 4-Familienhaus erstellen. Angedacht ist der erhöhte Schallschutz nach Beiblatt II. Nun hat der Arch das mittig liegende Treppenhaus mit Fahrstuhl als zweischalig angedacht (17,5 + 4 + 15cm) Ich komme da nicht ganz mit. Wie sieht es denn da aus in Bereichen wo die Wohnungseingangtüren liegen?? Da ist doch dann meine Zweischaligkeit zum Teufel??!! Oder verstehe ich da was falsch? Gibt es da Einbaudetails die keinen Abschlag im Schall bedingen? Hat jemand von euch schon einmal so was gemacht...? Andreas ..
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Halloooo
gibt es jemanden der dazu eine Meinung hatt.... Andreas ..
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mal angenommen du trennst alles konsequent (mit Bodenfuge usw.), dann hast du am Ende die Türzarge, die die einzige Verbindung darstellt, oder?
Und die Schalldämmung zwischen Treppenhaus und Flur ist ja aufgrund der Tür sowieso geringer. Ich glaube, dass sich die Schallbrücke über die Türzarge (bei richtigem Einabu) nicht entscheidend auf die Schalldämmung der anderen Räume auswirkt. |
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Hallo,
Musst Du rd. 60 db erreichen ? Zu trennen sind: -Aufzug von den Wänden, -Treppenläufe von den Wänden, Podest (kann man machen) -Einbindende Längswände von der Querwand -Rohre, die schwingen können, von Querwänden. mit Dämpfern. Trennfuge bei Querwänden zw. Häusern Steinwolle 5 cm. M.E. reichen 17,5 + 5 + 17,5 sowie Füllung mit Beton. Bei massiven Wänden G min. 8 KN/m², einschalig. 24 cm massiv oder Kalksandstein reichen garantiert nicht! Gruss hajoz |
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