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Was ist ein Außenbauteil ? 25 Sep 2010 05:32 #33605

Hallo Kollegen,

In einer Kindertagesstätte aus den 80er Jahren werden in der größten Außenwand mehrere große Löcher gebrochen und neue Fenster eingebaut. Es wird sowohl die Fläche des Außenbauteiles "Fenster" als auch die Fläche des Außenbauteiles "Wand" um mehr als 10 % verändert.

Die Fenster werden selbstverständlich mit dem aktuellen U-Wert nach ENEV 2009, Anlage 3, Tabelle 1 ausgeführt. (Zeile 2a Uf < 1,30)

Nun verlagt die Stadt aber auch den Nachweis für die Wand, da dieses Bauteil auch verändert wird.

Meine Meinung:

Nach Anlage 3 Punkt 1 „Außenwände“ muß dies aber nur geschehen, wenn die Wand an sich geändert wird
( ersetzt, erstmalig eingebaut, Bekleidungen, Dämmschichten, Vorsatzschalen).

D.h. ein Einbau von Fenstern löst keine Nachrüstpflicht für die Wand aus.

Sehe ich das richtig ?

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Letzte Änderung: von zeemann.

Aw: Was ist ein Außenbauteil ? 25 Sep 2010 07:50 #33606

Hallo Zeemann,

ich sehe das genau so.
Auslegung hierzu (siehe Tuchinsky...) bezieht sich die Anforderung nur auf das zu ersetzende Bauteil, hier das Fenster.
Ist aus Deiner aufgeführten Begründung aus so zu lesen.

Gruß

Jupp

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Aw: Was ist ein Außenbauteil ? 27 Sep 2010 10:52 #33614

Hallo Kollegen,

vielleicht sollte man an dieser Stelle noch den §11(1) beachten, dort steht folgendes:
"Außenbauteile dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. Das Gleiche gilt für Anlagen und Einrichtungen nach dem Abschnitt 4, soweit sie zum Nachweis der Anforderungen energieeinsparrechtlicher Vorschriften des Bundes zu berücksichtigen waren."
Bei dem Einbau von Fenstern kann dies passieren, wenn das Mauerwerk einen U-Wert<1,30W/(m²K)hat.
Das heißt im Umkehrschluß das die Fenster mindestens den U-Wert der vorhandenen Wand haben müssen (oder besser) um nicht gegen den §11 zu verstoßen.

Gruß
Stefan

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