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Gast
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Hallo,
eine Außenwand, die direkt auf der Grundstücksgrenze zum Bürgersteig der Straße steht, soll zur Sanierung mit einem WDVS versehen werden. (in NRW) Brauche ich dafür eine Genehmigung der Stadt? Muss dafür ein Bauantrag gestellt werden? |
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Hallo Hauke
meines Wissens nein!! guckst du auch hier auf Seite 15 www.aknw.de/mitglieder/berufspraxis/gese...Hinweise_bauonrw.pdf schönen Gruß Andreas ..
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Hallo,
würde aber doch mal mit der Behörde (FB Stadt-Planung) reden, ob es evtl. eine Gestaltungssatzung für den Bereich gibt, in der festgelegt wird wie die Fassade aussehen soll bzw. muß, oder ob es ein Bebauungsplan mit entspr. Angaben gibt etc. |
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Hallo,
sehe das anders als Andreas. Zwar ist das allgemein nach §65 Abs.2,2. genehmigungsfrei (unter Vorbehalt der von Herrn Meyer dargestellten Punkte), aber aus dem Hinweis von Andreas lese ich doch heraus, daß dieser Fall von §6 Absatz 14 der BauO NRW abweicht (mangels Abstandsfläche). Dann kann das doch nicht mehr genehmigungsfrei sein. Bin kein NRW´ler lass mich da gerne korrigieren. Danke |
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Aussage vom Bauamt:
WDVS bis 20cm Stärke ist genehmigungsfrei auch wenn es in den Gehweg hinein reicht... |
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