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Hallo Kollegen,
beim Nachweis der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, hab ich ein Problem: Ich muß eine bestehende Fachwerkwand mindestens als F60-Wand ausbilden. Bekleidungssyste,e von Rigibs und Promat fordern alle einen Spannungsnachweis, den ich aber nicht einhalten kann. Nun hab ich einen Forschungsbericht ( ) gefunden, in dem verschiedene Fachwerkkonstruktionen in Anlehnung am DIN 4102 geprüft wurden. Daraus ist ersichtlich, dass sich z. B. mit 5cm Dämmputz Innen (Versuch E) oder beidseitig 12,5mm GKF-Platten (ggf. mit UK, VersuchN)) F90B erreichen läst. Allerdings ist das halt nur ein Forschungsbericht ohne Normencharakter. Einem Verweis auf das WTA – Merkblatt „8-1-03-D“ mit dem vielversprechenden Titel „Bauphysikalische Anforderungen an Fachwerkfassaden“ folgend hab ich mir das gekauft - allerdings ist das eine Luftnummer - da steht gar nicht konkretes drinnen, nur wieder Verweis auf andere Literatur. Also, kann mir irgend jemand eine konkrete Angabe geben, wie ich mit konstruktiven Maßnahmen mindestens F60 hinbekomme??? Hat zufällig jemand das WTA-Merkblatt "E-8-12-04 “Fachwerkinstandsetzung nach WTA; Brandschutz von Fachwerkgebäuden“" oder was ähnliches, dass er mir zufaxen/mailen könnte?? Vielen Dank schon mal! Gruß McBerg |
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Leider konnt ich den Forschungsbereicht nicht einfügen, hier aber ein Link dahin:
www.bbs-international.com/webfm_send/317 Gruß Mcberg |
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Hat keiner eine Idee??
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Hallo,
bei Promat finde ich keinen Hinweis auf einen Spannungsnachweis, der über die DIN 1052 hinausgeht. Im Konstruktionsblatt 160.30 gibt es die Forderung für Stützen und Balken, daß der Querschnitt =>120x120mm sein soll. F60 wird dann mit 2x10mm Promaxon Typ A erreicht. In Blatt 460.25 ist für eine tragende Holzfachwerkwand ein Mindestholzquerschnitt bxd=>100x120mm angegeben. F60 wird dort mit 12mm Promatect-H erreicht. Gruß Wolfgang |
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Hallo Wolfgang!
Die Seite im Pomat-Hefter die Du nennst bezieht sich ja eher auf offene Stützen-Balken-Konstruktionen (z.B. Dachtragwerke). In meinem Fall liegt aber eine ausgemauerte Fachwerkwand vor. Und da trifft wohl eher Blatt 460.25 "Holzfachwerkwand, tragend" zu. Unter "Allgemeine Hinweise" ist dann eine zul. Druckspannung senkrecht zu Faser von <2,0N/mm² gefordert. Und die kann ich bei dieser Bestandswand nicht einhalten. Der Sinn dieser Regelung erschließt sich mir sowieso nicht. Wenn ich beidseitig einfach oder meinetwegen doppelt beplanke, was hat dann die Druckspannung senkrecht zur Faser also Schwelle und Rähm betreffend - noch zu sagen?! Bei neuer Wand - ok, da muß ich das bei der Statik in Form der Auflagerpressung ja sowieso berücksichtigen. Aber bei einer Bestandswand??? Da sind halt paar Milimeter eingedrückt und fertig, dass tut doch der Standsicherheit der Konstruktion keinen Schaden! Sonst noch Ideen? Viele Güße, Mcberg |
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Hallo,
nur falls es jemand interessiert, hier eine Lösung des Problems: nach Rücksprache mit den WTA-Experten bzw. Promat steht folgendes fest: Die Konstruktionen des Forschungsberichtes von Leimer (also z.B. 5cm Dämmptuz für F90) bringen funktionell die angegebenen Feuerwiderstandsdauer. Nur wurden die Prüfungen lediglich "in Anlehnung an DIN4102" durchgeführt - d.h. es ist keine Normprüfung vorhanden. Das wiederunm heist nach meinem Verständnis - im Ernstfall kann es rechtliche Probleme geben. Die Promat-Konstruktion für tragende Holzfachwerkwände (Blatt 460.25 im Promat-Katalog A3) darf folgendermaßen interpretiert werden: Bringt man beidseitig die entsprechende Brandschutzplatte an, kann eine höhere Druckpannung senkrecht zur faser als 2,0N/mm² vorhanden sein und die Ständerabmessungen dürfen auch abweichen (in meinem Fall 120/80 statt 120/120). Promat hat mir das schriftlich bestätigt. Viele Grüße, mcberg
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